Wird der Wolf weiter gejagt? Ministerium muss entscheiden

09. März 2026 , 09:55 Uhr

Freudenstadt (dpa/tk) – Der Hornisgrinde-Wolf wurde bislang erfolglos gejagt – jetzt läuft die Abschussfrist ab. Was passiert, wenn das Tier nicht gefunden wird?

Frist läuft am Dienstag ab

Die Uhr tickt – für die Profi-Jäger, die den zum Abschuss freigegebenen Wolf im Nordschwarzwald noch bis zum Dienstag (10. März) ganz legal erlegen dürfen. Und für den Wolf, der ihnen in den vergangenen drei Wochen rund um die Hornisgrinde nicht vor die Flinte gelaufen ist.

Nun läuft die Genehmigung ab und das Umweltministerium muss entscheiden. Wird der Wolf auch nach der Paarungszeit gejagt? Oder wird die Genehmigung, die auch zwei Gerichte gegen Klagen von Tierschützern für rechtens erklärt haben, bis auf weiteres nicht verlängert, werden die Jäger also abgezogen? Das Ministerium hält sich bislang bedeckt. Wie es weitergeht, werde Anfang dieser Woche entschieden und verkündet, sagte ein Sprecher zuletzt.

Warum soll der Wolf überhaupt geschossen werden?

Das Umweltministerium hatte den Abschuss damit begründet, dass sich der Wolf mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung. «Die Daten zeigen, dass die Entfernung zum Menschen bei diesen Begegnungen tendenziell geringer wird», teilte das Ministerium weiter mit. Laut Studien finden Übergriffe von Wölfen auf Menschen vor allem dann statt, wenn sich die Tiere an Menschen gewöhnt haben.

Es beginne zudem ein «Wolfstourismus», weil das Tier offenbar ein begehrtes Film- und Fotomotiv geworden sei. Der Wolf könne so die Scheu vor Menschen vollkommen verlieren – und gefährlich werden.

Was macht die Jagd nach dem Wolf so schwierig?

Dass es nicht leicht werden würde, war den Jägern sicher bewusst: Seit 2024 hatte es nach Angaben des Landes Versuche gegeben, den Wolf zu betäuben oder zu vergrämen. Erst weil diese Versuche alle erfolglos verlaufen seien, sei der Abschuss letztlich ja auch genehmigt worden, sagte Umweltministerin Thekla Walker (Grüne). Riesige Reviere, die ausgeprägte Scheu und das Lerntalent machen es den Jägern schwer. Wölfe sind zudem vor allem nachts unterwegs, sie bewegen sich im dichten Wald und sind äußerst wachsam. Ohne Wärmebildtechnik und Erfahrung beim Einschätzen von Bewegungsmustern bekommen selbst Fachleute einen Wolf selten zu sehen.

Warum dürfen die Jäger das Tier nur bis Dienstag jagen?

Die Gefahr, die vom Wolf ausgehen soll, sieht das Umweltministerium in Verbindung mit der Ranzzeit, also der Paarungszeit, und hat dies auch in der von den Gerichten akzeptierten Genehmigung so begründet. Außerdem sei es wichtig, artenschutzrechtliche Ausnahmen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, hieß es.

Wie wahrscheinlich ist eine Verlängerung dieser Frist?

Während sich das Umweltministerium bislang zurückhält, gehen die großen Naturschutzverbände Nabu und BUND davon aus, dass die Jagd auch nach der Ranzzeit fortgesetzt wird. Grundlage müsse dann eine verlängerte Ausnahmegenehmigung mit neuem Grund sein.

Die Naturschutzinitiative (NI), die bislang erfolglos gegen den Abschuss klagt, sieht das ganz anders: «Eine Verlängerung der Nachstellung mit dem Ziel der Tötung des Wolfs über den 10. März hinaus ist rechtlich, fachlich und ethisch nicht zu rechtfertigen», teilte sie mit.

Ließe sich die Genehmigung leicht verlängern?

Nein, ganz so einfach wäre das nicht. Denn die laufende Genehmigung und die «Gefährdungslage» sind an die Ranzzeit gekoppelt. Für eine neue Genehmigung bräuchte es also neue Argumente – die dann wiederum Klagen provozieren könnten. Außerdem spielt die jüngste Landtagswahl eine Rolle. Die anstehenden Koalitionsgespräche könnten auch die künftigen Entscheidungen beeinflussen. Zum anderen wird das Bundesjagdgesetz geändert.

Was hat das neue Bundesjagdgesetz damit zu tun?

Wölfe sind derzeit noch nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Zum Schutz von Weidetieren hat der Bundestag aber Ende vergangener Woche einen erleichterten Abschuss von Wölfen beschlossen und das Tier ins Jagdrecht aufgenommen. Unter anderem können damit sogenannte Problemwölfe einfacher getötet werden – etwa, wenn sie Zäune überwunden und Schafe gerissen haben. Allerdings muss nach dem Bundestag auch noch der Bundesrat zustimmen, bevor die Neuregelung in Kraft treten kann.

Und was bedeutet das für den Hornisgrinde-Wolf?

Mit dem Wechsel vom einen Gesetz aufs andere geht auch im Land die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement an das Agrarressort von Minister Peter Hauk (CDU) über. Er hat bereits deutlich gemacht, dass er Problemwölfe, wenn nötig, auch zum Abschuss freigeben wird. Unklar ist daher, ob die grüne Umweltministerin, die nach der Landtagswahl am 8. März nur noch kommissarisch im Amt sein wird, die Entscheidung über eine Genehmigung noch treffen will.

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