Stuttgart (dpa/tk) – Der EuGH hat ein Urteil zu Trassenpreisen gefällt – und das kann sich massiv auf den Regionalverkehr auswirken. Müssen die Bahnen nun ihre Ticketpreise drastisch erhöhen?
Pendlerinnen und Pendlern in Baden-Württemberg drohen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs massive Einschnitte im S-Bahn- und Regionalverkehr. Ohne zusätzliches Geld vom Bund könnten Zugangebote ausgedünnt, Fahrkarten teurer und selbst stark genutzte Berufsverkehrs-Strecken spürbar eingeschränkt werden. «Es geht dabei um ein Risiko von mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr», warnte Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).
Bei den Trassenpreisen handelt es sich um eine Art Schienenmaut, die die Verkehrsunternehmen für die Nutzung der Infrastruktur an den Netzbetreiber Deutsche Bahn zahlen müssen. Für den Regionalverkehr waren die Kosten und Preiserhöhungen bisher allerdings gedeckelt – zulasten von Güter- und Fernverkehr. Nach Auffassung des EuGH ist diese deutsche Berechnungsmethode der Trassenpreise nicht mit dem EU-Recht vereinbar.
Die Bundesnetzagentur hatte die Preisbremse im vergangenen Jahr eingeführt, damit der Nahverkehr für die Länder bezahlbar bleibt. Dagegen hatte die DB InfraGo geklagt und nun Recht bekommen. Die Entgelte nach einer starren mathematischen Formel zu deckeln, verstoße gegen EU-Recht, urteilten die Richter in Luxemburg. Das Verwaltungsgericht Köln, bei dem Verfahren dazu anhängig sind, hatte um eine Überprüfung durch den EuGH gebeten.
Den Nahverkehrsunternehmen drohen nun Mehrkosten in Milliardenhöhe, möglicherweise sogar rückwirkend für mehrere Jahre. Zudem müssen die Trassenpreise für die Jahre 2025 und 2026 neu festgelegt werden, da die bisherigen Genehmigungen der Bundesnetzagentur nicht mit EU-Recht vereinbar sind.
Das Bundesverkehrsministerium will das Urteil in seine geplante Reform des Trassenpreissystems einbeziehen, die ab der nächsten Fahrplanperiode gelten soll. Gleichzeitig betonte das Ministerium, dass noch unklar sei, ob die Entgelte im Schienenpersonennahverkehr ohne Preisbremse höher oder niedriger ausgefallen wären – dies soll jetzt die Bundesnetzagentur klären.