Schwarzwald (pm/dk) – Jäger im Einsatz, Touristen auf Fotojagd: Die Behörden sehen keine andere Lösung mehr. Erstmals seit fast 180 Jahren könnte in Baden-Württemberg wieder ein Wolf erschossen werden.
Das Umweltministerium hat dafür eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilt. Im Fokus steht ein Wolfsrüde im Nordschwarzwald, dessen Verhalten Behörden und Naturschützer zunehmend kritisch sehen.
Das Umweltministerium hat konkret benannten Personen eine bis zum 10. März gültige Ausnahmegenehmigung erteilt. Das teilte ein Sprecher in Stuttgart mit. Betroffen ist der im Nordschwarzwald lebende Wolfsrüde mit der Kennzeichnung GW2672m.
Der Wolf habe sich mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert.
Nach Angaben des Ministeriums wurden zuvor andere Maßnahmen ausprobiert. Dazu gehörten Versuche, den Wolf zu fangen und mit einem Sender auszustatten, um ihn anschließend zu verscheuchen oder sein Verhalten abzutrainieren.
Diese Maßnahmen blieben jedoch ohne Erfolg.
In der Ausnahmegenehmigung heißt es, dass seit Anfang 2024 mehr als 180 Sichtungen des sogenannten Hornisgrinden-Wolfs gemeldet worden seien.
Dabei habe das Tier unter anderem Menschen mit Hunden über mehrere Kilometer hinweg verfolgt und territoriales Verhalten gegenüber Hunden gezeigt.
Laut einer Analyse ist es nicht arttypisch, dass sich ein Wolf während der Ranzzeit von Januar bis März ohne Scheu Hunden – und damit auch Menschen – nähert.
Zwar verhalte sich der Wolf nicht augenscheinlich bedrohlich, dennoch sehen die Behörden Risiken.
Das Umweltministerium warnt vor einem zunehmenden Wolfstourismus. Der Wolf sei zu einem begehrten Film- und Fotomotiv geworden.
„Es ist bereits vorgekommen, dass Menschen versuchen, den Wolf gezielt anzulocken“, hieß es. Dadurch könne das Tier seine natürliche Scheu vor Menschen verlieren.
„Gefährliche Situationen – eventuell provoziert durch menschliches Verhalten, um gute Bilder zu bekommen – sind vor diesem Hintergrund nicht mehr auszuschließen.“
Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Es ist grundsätzlich verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Ausnahmen sind nur im Einzelfall möglich.
Umweltministerin Thekla Walker (Grüne) erklärte:
„Unsere Linie im Naturschutz setzt darauf, Konflikte von Mensch und Natur mit den mildesten Mitteln zu lösen.“
Da andere Maßnahmen erfolglos geblieben seien, bleibe „zur Abwehr einer möglichen Gefährdung der Gesundheit von Menschen nur noch die Möglichkeit einer Entnahme“.
Der Landesvorsitzende des Naturschutzbunds (Nabu), Johannes Enssle, äußerte Verständnis für die Entscheidung. Der Wolf habe sich wiederholt Menschen genähert, zuletzt bis auf wenige Meter.
„Das ist ein eindeutig ‚unerwünschtes Verhalten‘.“ Der Abschuss sei die logische Konsequenz, „dazu stehen wir auch als Naturschutzverband“. Es sei richtig, jetzt zu handeln und nicht erst zu warten, bis es zu einer gefährlichen Situation komme.
Der Nabu stuft das Verhalten des Wolfsrüden nicht als gefährlich, sondern eher als neugierig ein.
Artenschutzreferentin Alexandra Ickes erklärte, man vermute, dass GW2672m auf Partnersuche sei. Die Annäherungen an Haushunde hätten vor allem während der Ranzzeit stattgefunden.
Dass der Wolf besonders Interesse an weiblichen Haushunden zeige, könne daran liegen, dass ihm in dem Gebiet eine weibliche Wolfsfähe fehle.
In Baden-Württemberg gibt es erst seit rund zehn Jahren wieder Wölfe. Einige Tiere wurden überfahren. Bisher sind vier sesshafte männliche Wölfe bekannt.
Aufnahmen einer Fotofalle aus Forbach, die zwei Wölfe zeigen, hatten zuletzt für Aufmerksamkeit gesorgt. Experten zufolge könnte damit eine Rudelbildung wahrscheinlicher werden.
Europaweit hat sich die Zahl der Wölfe in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt. Für 2023 werden 20.300 Tiere genannt. In Deutschland wurden zuletzt mehr als 1.600 Wölfe gezählt.
Die Bundesregierung plant, den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen, um sogenannte Problemwölfe leichter töten zu können. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) verwies dabei auf den Schutz von Weidetieren und landwirtschaftlichen Existenzen.
Aus Sicht von Nabu-Landeschef Enssle zeigt der aktuelle Fall, dass das Wolfsmanagement in Baden-Württemberg funktioniert. Eine Aufnahme ins Jagdrecht sei daher nicht notwendig.
Das Umweltministerium betont, dass das Entnahmeteam aus fachkundigen Spezialisten besteht. Diese seien speziell dafür ausgebildet, einen auffälligen Wolf zu schießen, wenn alle anderen Maßnahmen gescheitert sind.
„Wie schnell sie ihren Auftrag erledigen können, kann vorab nicht vorhergesagt werden“, so ein Ministeriumssprecher.