Karlsruhe (pm/dk) – Im Landkreis Karlsruhe weitet das Landratsamt die Maßnahmen gegen die Vogelgrippe aus. Nachdem bereits seit dem 13. November entlang des Rheinverlaufs von Rheinstetten bis Oberhausen-Rheinhausen eine Aufstallpflicht gilt, kommen ab Dienstag, 9. Dezember, weitere Gemeinden dazu: Waghäusel, Hambrücken und Graben-Neudorf.
Für Geflügelhalterinnen und -halter in den betroffenen Gemeinden gelten damit zusätzliche Auflagen. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen unverzüglich aufgestallt werden. Außerdem sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte untersagt. Ziel ist es, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen.
Die Details regelt die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI). Sie ist auf der Homepage des Landratsamtes unter „Amtliche Bekanntmachungen“ abrufbar.
Auslöser für die Ausweitung der Schutzzone ist ein Fund im Vogelpark Kirrlach. Dort wurde bei fünf Tieren der Erreger der hochpathogenen Aviären Influenza nachgewiesen. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Karlsruhe hat den Betrieb daraufhin gesperrt, die Aufstallung aller dort gehaltenen Vögel angeordnet und weitere seuchenhygienische Auflagen verfügt.
Amtsleiter Dr. Joachim Thierer warnt davor, die Lage zu unterschätzen: Die aktuellen Funde zeigten, dass man weiterhin besonders vorsichtig sein müsse. Für alle Vogelhalterinnen und -halter, insbesondere entlang des Rheins, sei die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen unabdingbar, um die eigenen Bestände zu schützen.
Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Vermeidung von Kontakten zwischen Wildvögeln und gehaltenen Vögeln sowie der Schutz von Futter- und Tränkestellen vor Eintrag durch Wildtiere.
Das Landratsamt bittet die Bevölkerung, tote oder erkennbar kranke Wildvögel zu melden, insbesondere Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Krähen oder Raben. Hinweise gehen an das Veterinäramt unter 0721 936-83020 oder per Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de. Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine mögliche Verschleppung des Virus zu vermeiden. Die fachgerechte Beseitigung übernimmt das Amt.
Beim identifizierten Virus handelt es sich um einen Typ, bei dem bislang keine Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde. Trotzdem sollten Haustiere, vor allem Hunde und Katzen, von toten oder offensichtlich kranken Wildvögeln ferngehalten werden.
Weitere aktuelle Informationen zur Aviären Influenza gibt es beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut.