Frist ist schon abgelaufen:

Was tun, wenn der Kaminofen nicht mehr den Anforderungen entspricht?

09. Januar 2025 , 04:16 Uhr

Region (dk) – Das Jahr 2024 hat für viele Kamin- und Kachelofenbesitzer eine wichtige Frist mit sich gebracht. Ende des Jahres lief die letzte Frist der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ab. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte jetzt dringend prüfen, ob sein Gerät den neuen Anforderungen entspricht. Thomas Schnabel vom HKI, Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik, erklärt, was zu tun ist und wie du herausfindest, ob dein Ofen betroffen ist.

Was besagt die Bundesimmissionsschutzverordnung?

Die Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ist eine Regelung, die vorsieht, dass ältere Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine bis zum 31. Dezember 2024 modernisiert, ausgetauscht oder stillgelegt werden müssen, wenn sie nicht den Abgasgrenzwerten entsprechen. Es geht dabei speziell um Geräte, die vor dem 21. März 2010 zugelassen wurden. Der Grund für diese Regelung ist, dass alte Geräte zu viele Emissionen produzieren, die modernen Feuerstätten dank besserer Verbrennungstechnik nicht mehr entstehen.

Was tun, wenn euer Ofen betroffen ist?

Wenn euer Ofen noch nicht modernisiert wurde und Sie unsicher sind, ob er betroffen ist, könnt ihr einfach auf das Typenschild eures Geräts schauen oder die Datenbank des HKI nutzen. Dort sind über 7.000 Geräte nach Hersteller und Modellname aufgelistet. Wenn euer Gerät vor dem Stichtag 21. März 2010 zugelassen wurde, könnt ihr hier überprüfen, ob es den neuen Anforderungen entspricht. Natürlich könnt ihr auch jederzeit euren Schornsteinfeger fragen, der die Feuerstätte in seinem Kehrbuch erfasst hat und durch die regelmäßige Feuerschau informiert ist.

Was passiert, wenn der Ofen nicht den Anforderungen entspricht?

Habt ihr noch nicht gehandelt und euer Ofen erfüllt die Anforderungen nicht, hätte er eigentlich bis Ende 2024 entweder stillgelegt oder modernisiert werden müssen. Wenn eine Modernisierung nicht vorgenommen wurde, sind Staubminderungsmaßnahmen wie der Einbau von Filtern oder Staubabscheidern eine Möglichkeit. Diese müssen ebenfalls vom Schornsteinfeger überprüft werden. Wenn der Ofen weiterhin betrieben wird, ohne dass diese Maßnahmen getroffen wurden, riskiert man, dass der Ofen vom Schornsteinfeger stillgelegt wird.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, nicht alle Geräte müssen sofort modernisiert werden. Wenn euer Gerät bereits die Anforderungen der ersten Stufe der BImSchV erfüllt, dann hat es sogenannten Bestandsschutz und kann weiterhin betrieben werden. Hier ist der Schornsteinfeger wieder der richtige Ansprechpartner, um festzustellen, ob euer Ofen darunter fällt.

Was ist beim Kauf eines neuen Ofens zu beachten?

Keine Sorge, wenn euer Ofen schon etwas älter ist und ihr in Erwägung zieht, ein neues Modell anzuschaffen. Alle Feuerstätten, die heutzutage im Handel erhältlich sind, erfüllen sämtliche gesetzlichen Vorschriften und den aktuellen Stand der Technik. Sie erreichen einen Wirkungsgrad von über 85 Prozent und haben deutlich geringere Emissionen im Vergleich zu älteren Geräten. Das bedeutet, dass sie weniger Brennstoff benötigen, was sowohl die Umwelt schont als auch Ihren Geldbeutel.

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