Südwesten (dpa/svs) – Ein langes Wochenende im Frühling – für viele ist das vor allem freie Zeit. Rund um Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag gelten in Baden-Württemberg aber auch besondere Regeln in Sachen Tanzen, Sportveranstaltungen und Co. Vor allem am Karfreitag gibt es einige Einschränkungen. Hier findet ihr einen Überblick.
Karfreitag ist für Christen ein wichtiger Feiertag. In Baden-Württemberg zählt er zu den sogenannten stillen Feiertagen. Deshalb gelten an diesem Tag besonders strenge Vorschriften.
Öffentliche Tanzveranstaltungen sind von 18.00 Uhr am Gründonnerstag bis Karsamstag 20.00 Uhr verboten.
Außerdem sind am Karfreitag öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb nicht erlaubt, wenn sie über den normalen Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Nach Angaben des Innenministeriums betrifft das zum Beispiel Auftritte von Musikkapellen in Festzelten, Konzerte oder Theatervorstellungen.
Wichtig dabei: Private Feiern wie etwa Geburtstagspartys sind von diesem Verbot nicht betroffen.
Auch für Sportfans gibt es über das Osterwochenende Einschränkungen. Am Karfreitag sind öffentliche Sportveranstaltungen den ganzen Tag verboten. Dazu zählen etwa Fußballspiele oder andere Wettkämpfe. Am Ostersonntag sind Sportveranstaltungen erst ab 11.00 Uhr erlaubt.
Nicht nur Partys und Sport sind geregelt. Auch für laute Arbeiten rund ums Haus gibt es klare Vorgaben.
An Sonn- und Feiertagen – also auch an Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag – sind öffentlich bemerkbare Arbeiten verboten, wenn sie die Ruhe des Tages stören können. Laut Innenministerium geht es dabei um Arbeiten außerhalb der eigenen vier Wände, die andere beeinträchtigen könnten.
Dazu gehören unter anderem:
Auch Waschsalons und Autowaschanlagen bleiben an diesen Tagen geschlossen.
Wer etwas im Garten erledigen muss oder einen Umzug plant, sollte das auf Karsamstag legen. Der gilt laut Gesetz als ganz normaler Werktag.