Lkr. Freudenstadt (pm/ms) – Die Waldbrandgefahr im Landkreis Freudenstadt hat sich etwas entspannt. Deshalb hebt das Landratsamt die kreisweite Sperrung aller Feuer- und Grillstellen im Wald wieder auf. Einzelne Grillplätze können allerdings weiterhin gesperrt bleiben.
Grundlage für die Entscheidung sind der aktuelle Waldbrandgefahrenindex und die Wettervorhersage. Nach Angaben des Landratsamtes besteht derzeit keine Notwendigkeit mehr für eine Sperrung sämtlicher Feuer- und Grillstellen im Landkreis. Die Allgemeinverfügung vom 28. Juli 2026 wird deshalb aufgehoben.
Die Situation kann vor Ort aber unterschiedlich aussehen. Besonders an Stellen mit viel abgestorbener und vertrockneter Vegetation oder Waldbeständen mit erhöhtem Brandrisiko kann weiterhin eine erhöhte Gefahr bestehen.
Städte und Gemeinden sowie die Untere Forstbehörde können deshalb einzelne Grill- und Feuerstellen weiterhin sperren. Solche Sperrungen sind durch entsprechende Schilder und Absperrbänder gekennzeichnet.
Das Kreisforstamt ruft weiterhin zu einem vorsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit Feuer auf. Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt noch bis zum 31. Oktober.
Außerhalb vorhandener Grillstellen sind mitgebrachte Grills und offene Feuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald verboten.
Auch an ausgewiesenen Grillstellen gilt besondere Vorsicht: Feuer dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben und sollen nicht groß oder hochlodernd sein. Vor dem Verlassen der Feuerstelle muss das Feuer vollständig gelöscht werden.
Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung ist nur bei nasser Witterung erlaubt und muss rechtzeitig bei der zuständigen Gemeinde angemeldet werden.
Wer im Wald ein Feuer entdeckt, soll umgehend die Rettungsleitstelle über den Notruf 112 informieren. Dabei sind möglichst genaue Angaben zum Brandort, zur Größe und Art des Feuers sowie zu möglicherweise gefährdeten Menschen, Häusern oder anderen Einrichtungen wichtig.
Außerdem sollten Name, Rückrufnummer und der eigene Aufenthaltsort angegeben werden. Nach dem Notruf sollte die telefonische Erreichbarkeit sichergestellt werden. Wenn möglich, können die Rettungskräfte vor Ort zum Brand geführt werden.
Wer sich dabei nicht selbst in Gefahr bringt, kann auch versuchen, ein kleines Feuer mit einfachen Mitteln wie Sand, Erde oder grünen Zweigen einzudämmen.