Verbote gelten bis auf Widerruf

Waldbrandgefahr: Grillstellen in Pforzheim, Freudenstadt und Baden-Baden gesperrt

10. Juli 2026 , 11:15 Uhr

Region (pm/dk) – Die Hitze und Trockenheit sorgen in der Region weiter für eine angespannte Lage. In Pforzheim, Baden-Baden und im Landkreis Freudenstadt werden wegen der hohen Wald- und Graslandbrandgefahr öffentliche Grillstellen gesperrt. Teilweise gelten die Verbote ab Freitag, teilweise bereits ab sofort und bis auf Widerruf.

Pforzheim sperrt Grillstellen ab Freitag

In Pforzheim werden ab Freitag, 10. Juli 2026, erneut sämtliche öffentlichen Grillstellen auf den Grillwiesen gesperrt. Grund ist die angekündigte Hitzewelle und die damit verbundene erhöhte Waldbrandgefahr.

Nach aktuellen Informationen des Deutschen Wetterdienstes gilt ab Freitag ein Graslandfeuerindex von 4. Damit ist das Feuermachen und Grillen auf zugelassenen Feuerstellen und in ausgewiesenen Grillzonen untersagt.

Die Grillwiesen können laut Stadtverwaltung grundsätzlich weiter zum Picknick genutzt werden. Grillen ist dort aber ausdrücklich verboten. Der Kommunale Ordnungsdienst soll die Einhaltung der Sperrung regelmäßig kontrollieren.

Baden-Baden: Höchste Waldbrandwarnstufe ausgerufen

Auch in Baden-Baden ist die Lage angespannt. Wegen der anhaltend hohen Temperaturen und der Trockenheit gilt im Stadtkreis für die nächsten Tage die höchste von fünf Waldbrandwarnstufen. Auffrischende Winde erhöhen das Risiko zusätzlich.

Das Forstamt und die Feuerwehr weisen darauf hin, dass offenes Feuer und Rauchen im Wald vom 1. März bis 31. Oktober grundsätzlich verboten sind. Wegen der hohen Waldbrandgefahr ist auch das Grillen an eingerichteten Grillplätzen mit festen Feuerstellen bis auf Weiteres nicht erlaubt.

Mitgebrachte Holzkohle- oder Gasgrills dürfen ebenfalls nicht betrieben werden.

Autos nicht auf trockenem Gras parken

Das Forstamt Baden-Baden bittet außerdem darum, Autos nicht über trockenem Laub oder Gras zu parken. Heiße Katalysatoren könnten den ausgetrockneten Untergrund entzünden.

Auch glimmende Zigaretten aus fahrenden Autos oder achtlos weggeworfene Flaschen und Scherben können gefährlich werden. Scherben können wie ein Brennglas wirken und Feuer auslösen.

Zur Kontrolle der Regeln finden Überprüfungen statt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden.

„Wir hoffen auf das Verständnis und die Mithilfe der Waldbesucher, unseren ohnehin schon sehr belasteten Wald vor der Gefahr eines Waldbrandes zu bewahren“, so das Forstamt.

Wichtig ist außerdem: Schranken und Wege sollen nicht mit Autos zugeparkt werden, damit Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge im Notfall schnell durchkommen.

Landkreis Freudenstadt sperrt Feuer- und Grillstellen im Wald

Im Landkreis Freudenstadt sind ab sofort alle Feuer- und Grillstellen in den Wäldern gesperrt. Das Landratsamt hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die bis auf Widerruf gilt.

Auch dort ist die anhaltend heiße und trockene Witterung der Grund. Das Waldbrandrisiko sei sehr hoch.

„Die Temperaturen sind nach wie vor hoch und die Wettervorhersagen zeigen leider keinen anhaltenden Niederschlag für die kommenden Tage und Wochen.“, erklärt Susanne Kaulfuß, Leiterin des Kreisforstamtes.

Schon ein kleiner Funke könne ausreichen, um einen Waldbrand auszulösen. Viele Grillstellen außerhalb des Waldes seien von Städten und Gemeinden im Landkreis bereits gesperrt worden.

Rauchverbot im Wald gilt weiter

Das Landratsamt Freudenstadt erinnert ebenfalls an das gesetzliche Rauchverbot im Wald. Es gilt jedes Jahr vom 1. März bis 31. Oktober.

Verstöße gegen das Rauchverbot oder gegen die Allgemeinverfügung sind ordnungswidrig und können mit Bußgeldern belegt werden.

„Viele sind umsichtig und wissen um die Gefahr eines Waldbrandes. Dennoch ist es uns wichtig mit der Allgemeinverfügung noch einmal in Erinnerung zu rufen, wie hoch das Risiko derzeit ist“, so Kaulfuß.

Feuer sofort über 112 melden

Wer im Wald ein Feuer entdeckt, soll es umgehend über den Notruf 112 melden. Wichtig sind dabei möglichst genaue Angaben: Wo brennt es? Was brennt? Wie groß ist die Fläche? Sind Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?

Außerdem sollten Name, Rückrufnummer und Aufenthaltsort angegeben werden. Wer kann, sollte telefonisch erreichbar bleiben und auf Rettungskräfte warten, um sie zum Brandort zu lotsen.

Ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, können erste Löschversuche helfen. Das Landratsamt nennt dafür einfache Mittel wie Sand oder Erde zum Auswerfen oder grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.

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