Wahlrecht soll geändert werden: 16-Jährige können Gemeinderäte werden

31. Januar 2023 , 10:42 Uhr

In Baden-Württemberg könnten nach der nächsten Kommunalwahl auch 16-Jährige als gewählte Gemeinde-, Ortschafts- und Kreisräte abstimmen und mitreden. Das plant die grün-schwarze Landesregierung und betritt damit bundesweites Neuland.

Wahlrechtsreform beschlossen

Das Kabinett hat am Dienstag nach dpa-Informationen den Weg freigemacht für eine Reform des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts, die auch das passive Wahlrecht ab 16 einschließt. Mit einer solchen Reform betritt Baden-Württemberg bundesweit Neuland. Die Gesetzgebung soll bis März abgeschlossen sein und bereits bei der Kommunalwahl 2024 gelten.

16-Jährige im Gemeinderat – 18-Jährige als Bürgermeister

Als 16-Jährige dürfen Jugendliche bereits bei den Kommunalwahlen ihre Stimme abgeben, das wird als aktives Wahlrecht bezeichnet. Selbst kandidieren dürfen sie bislang aber nicht (passives Wahlrecht). Außerdem sollen Bürgermeister künftig nicht mehr erst mit Vollendung des 25. Lebensjahres wählbar sein, sondern bereits als 18-Jährige. Zugleich soll die bisherige Höchstaltersgrenze für Kandidaten von 67 Jahren ebenso fallen wie die Vorschrift, dass Bürgermeister spätestens mit 73 in den Ruhestand treten müssen, auch wenn ihre Amtszeit zu dem Zeitpunkt noch gar nicht abgelaufen ist.

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