Volksverhetzung? Urteil gegen Pforzheimer Prediger erwartet

09. Oktober 2025 , 04:44 Uhr

Pforzheim/Karlsruhe (dpa/tk) – Nach umstrittenen Aussagen über Homosexuelle steht ein Prediger erneut vor Gericht. Sein Verteidiger fordert wieder einen Freispruch. Aber droht dem Mann womöglich sogar eine härtere Strafe?

Hassrede gegen Homosexuelle von Religionsfreiheit geschützt?

Im Berufungsprozess wegen Volksverhetzung gegen einen Prediger der «Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim» (BKZW) wird am Donnerstag das Urteil erwartet. Zuvor (13.00 Uhr) soll zunächst die Staatsanwaltschaft am Landgericht Karlsruhe plädieren. Der Verteidiger des Mannes hatte einen Freispruch gefordert. Aussagen seines Mandanten über Homosexuelle seien von der Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt.

Das Amtsgericht Pforzheim hatte den Prediger in einem ersten Prozess gegen die laut Verfassungsschutz extremistische BKZW zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Der Mann habe Homosexuelle mehrfach allein wegen ihrer sexuellen Orientierung angegriffen – bis zur Forderung, sie zu töten, sagte die Richterin im Dezember 2024 bei der Urteilsverkündung.

Strafe fällt womöglich sogar höher aus

Der Angeklagte äußerte nun in zweiter Instanz Unverständnis über diese Einstufung einer seiner Predigten. «Ich wusste nicht, dass das Volksverhetzung ist», sagte der 33-Jährige vor dem Landgericht. Sein Verteidiger hatte schon am Amtsgericht einen Freispruch gefordert und Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung – um eine höhere Strafe zu erzielen.

Der Vorsitzende Richter hatte beim Auftakt vergangene Woche nach vorläufiger Einschätzung gesagt, dass kein Freispruch zu erwarten sei. Hingegen sei der Kreis der zu berücksichtigenden Bevölkerungsgruppen möglicherweise sogar noch um bisexuelle, transidente und queere Menschen zu erweitern.

Extremistische Ansichten

Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg führt die BKZW seit Mai 2023 als Beobachtungsobjekt. Gegen die Hauptverantwortlichen wurden mehrere Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung eingeleitet. Die Behörde rechnet der Gruppierung eine niedrige zweistellige Zahl an Personen zu. Über Onlineauftritte erreiche sie eine weitaus größere Zahl, erklärte eine Sprecherin. Ende 2024 habe die BKZW mehrere Internetpräsenzen in «Deutschlands Seelen Gewinnen» umbenannt und ein neues Logo veröffentlicht.

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