Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel am Rhein bleibt

15. Januar 2026 , 04:17 Uhr
Aufgrund weiterer Vogelgrippe-Funde bei heimischen Wildvögeln wird die Stallpflicht für Geflügel entlang des Rheins verlängert. «Wir sind in der laufenden Vogelgrippesaison noch nicht über den Berg und es gilt, die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten», sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) laut einer Mitteilung.

Sicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten

Die Maßnahme gilt demnach nun bis zum 12. Februar für das Gebiet am Rhein von Mannheim bis in die Ortenau sowie im Landkreis Ludwigsburg. Dagegen werde die Stallpflicht für Geflügel in Stadt- und Landkreis Heilbronn sowie im Landkreis Esslingen zum Donnerstag (15. Januar) aufgehoben.

Im Dezember weniger positive Fälle festgestellt

Seit dem Herbst komme es in Europa und Deutschland zu einem starken Anstieg von nachgewiesenen Vogelgrippe-Fällen (H5N1) bei Geflügel und Wildvögeln, hieß es in der Mitteilung. Der Höhepunkt sei dabei im November erreicht worden. Im Dezember seien erstmals weniger Fälle festgestellt worden. Insgesamt sei der Erreger seit dem 30. Oktober bei 80 Wildvögeln in Baden-Württemberg bestätigt worden, teilte das Ministerium auf Nachfrage mit.

Nach der aktuellen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) ist trotz dieses Rückgangs nicht von einer nachhaltigen Entspannung der Lage auszugehen. Hintergrund seien die weiterhin hohen Zahlen an Virusnachweisen bei Wildvögeln und die weiteren Ausbrüche bei Geflügel. Das FLI schätzt daher das Risiko des Eintrags der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen durch Wildvögel «weiterhin als hoch ein».

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