Vogelgrippe: Stallpflicht entlang des Rheins endet

12. Februar 2026 , 16:28 Uhr

Baden-Württemberg (pm/dk) – Gute Nachrichten für Geflügelhalter am Rhein: Die Aufstallungspflicht wird ab Freitag, 13. Februar 2026, aufgehoben. Nachdem es in den vergangenen Wochen keine neuen positiven Befunde auf Geflügelgrippe gegeben hat, läuft die bisher verlängerte Regelung in den betroffenen Gebieten aus.

Keine Verlängerung der Stallpflicht

Seit Mitte November mussten Geflügelhalter in besonders gefährdeten Gebieten entlang des Rheins ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen halten. Hintergrund waren mehrere Nachweise des Vogelgrippevirus bei Wildvögeln.

Im Herbst 2025 waren unter anderem in der Gemeinde Neuried zwei tote Schwäne positiv getestet worden. Später wurden weitere Wildvögel – darunter ein Bussard, eine Kanadagans und zwei Nilgänse – mit dem Virus festgestellt.

Da es in den vergangenen Wochen keine weiteren positiven Befunde gab, wird die Stallpflicht nun nicht über den 12. Februar 2026 hinaus verlängert.

Biosicherheitsmaßnahmen bleiben wichtig

Auch ohne Aufstallungspflicht bleibt die Gefahr nicht vollständig gebannt. Die Fachbehörden weisen darauf hin, dass die Vogelgrippe-Saison noch nicht überstanden ist.

Geflügelhalter – sowohl in gewerblichen Betrieben als auch in Hobbyhaltungen – sollten weiterhin konsequent auf Biosicherheitsmaßnahmen achten. Dazu gehören unter anderem:

Ziel ist es, eine Einschleppung des Virus in die Bestände zu verhindern.

Kranke oder tote Wildvögel melden

Wer tote oder kranke Wildvögel findet, sollte diese nicht berühren oder mitnehmen. Besonders bei Wasser-, Greif- oder Rabenvögeln wird darum gebeten, den Fundort mit möglichst genauen Angaben an das zuständige Veterinäramt zu melden.

Entlang des Rheins kehrt damit zwar ein Stück Normalität für Geflügelhalter zurück – Wachsamkeit bleibt aber weiterhin gefragt.

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