Vogelpark in Forst und Hambrücken betroffen

Vogelgrippe im Kreis Karlsruhe: 200 Vögel in Hambrücken getötet

19. Dezember 2024 , 10:52 Uhr

Hambrücken (pm/svs) – Schreckliche Nachrichten aus den Vogelparks der Region: 200 Tiere mussten bereits getötet werden, denn im Landkreis Karlsruhe ist ein Fall der Vogelgrippe, auch hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) genannt, festgestellt worden. Dies betrifft insbesondere den Vogelpark in Hambrücken, wo eine wild lebende Ente und ein Schwan mit dem Virus infiziert waren.

200 Tiere getötet

Als Konsequenz wurden rund 200 Vögel gekeult, um eine weitere Verbreitung der Krankheit zu verhindern. Untersuchungen bestätigten die Ansteckung der Tiere, was die Notwendigkeit der getroffenen Maßnahme unterstreicht.

140 Tiere im Vogelpark Forst betroffen

Ein weiterer Vogelpark in Forst, der räumlich nahe am Vogelpark in Hambrücken liegt, ist ebenfalls betroffen. In Forst wurden zwei verendete Hühner gefunden, bei denen die Vermutung einer HPAI-Infektion inzwischen bestätigt wurde. Da in beiden Parks viele seltene und geschützte Vogelarten gehalten werden, erfolgt nun ein differenziertes Vorgehen. Dazu gehören Maßnahmen wie Keulung, Separierung und erneute Untersuchungen. 140 Tiere müssen getötet werden. Beide Parks sind momentan gesperrt.

Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken

Das Landratsamt Karlsruhe wird eine Allgemeinverfügung für die Gemeinden Forst und Hambrücken erlassen, die ab dem 16. Dezember 2024 öffentlich bekannt gemacht wird. Diese Verfügung tritt am 17. Dezember 2024 in Kraft und umfasst spezielle Auflagen für Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten. Geflügelhalter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen sind verpflichtet, ihre Tiere unverzüglich aufzustallen. Zudem werden Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte verboten.

Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen

Das Landratsamt weist darauf hin, dass für alle Vogelhalter, insbesondere in Gebieten entlang der Rheinschiene, strikte Biosicherheitsmaßnahmen notwendig sind, um die eigenen Bestände zu schützen. Dazu gehört vor allem der Schutz der gehaltenen Vögel vor Wildvögeln sowie die Vermeidung von Kontakt zwischen diesen und den gehaltenen Tieren. Zudem müssen Futterplätze und Tränken vor Wildvögeln geschützt werden.

H5 N1-Virus: Keine Übertragung auf Menschen nachgewiesen

Der nachgewiesene Virus gehört zum H5 N1-Typ, bei dem bisher noch keine Übertragung auf Menschen nachgewiesen wurde. Das Veterinäramt bittet die Öffentlichkeit, tote oder kranke Wildvögel, besonders Wasser-, Greif- und aasfressende Vögel wie Raben oder Krähen, zu melden. Dies kann telefonisch unter der Nummer 0721 936-83020 oder per E-Mail an veterinaeramt@landratsamt-karlsruhe.de erfolgen. Es wird dringend geraten, diese Vögel nicht zu berühren oder zu entfernen, um die Verbreitung der Seuche zu verhindern.

Wichtige Hinweise für Haustierbesitzer

Obwohl in der Regel nur Vögel von der Krankheit betroffen sind, können andere Tiere das Virus weiterverbreiten. Haustiere, insbesondere Hunde und Katzen, sollten daher keinen direkten Kontakt mit toten oder kranken Vögeln haben. Das Veterinäramt wird die Beseitigung erkrankter Tiere organisieren.

Weitere Informationen

Weitere Details und aktuelle Informationen zur Vogelgrippe und den getroffenen Maßnahmen sind auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe und des Ministeriums für ländlichen Raum Baden-Württemberg abrufbar.

 

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