Viele Alkoholverstöße auf E-Scootern in Karlsruhe

30. September 2020 , 12:27 Uhr

Karlsruhe (pol/lk) – Mittlerweile sind sie überall in Karlsruhe zu sehen. Mal kommen sie einem auf dem Radweg entgegen, mal stehen sie alleine oder in kleinen Gruppen am Gehweg und warten auf ihre nächsten Nutzer. Gemeint sind Elektroroller, kurz E-Scooter. Spätestens nachdem mehrere Sharing-Unternehmen seit Oktober des letzten Jahres damit begonnen haben, die motorisierten Tretroller flächendeckend zur spontanen und kurzzeitigen Ausleihe anzubieten, gehören die Zweiräder zum Karlsruher Stadtbild. In der Verkehrsunfallstatistik sind die Fahrzeuge bisher eher unauffällig. Dafür wurden im ersten Jahr der Nutzung in Karlsruhe viele Alkoholverstöße festgestellt.

Selten Unfälle mit E-Scootern

Erfreulicherweise sind die E-Scooter in Karlsruhe bislang nur selten in Verkehrsunfälle verwickelt. Im Berichtszeitraum Oktober 2019 bis August 2020 hat die Karlsruher Polizei weniger als 20 Unfälle unter Beteiligung von Elektrorollern aufgenommen. Die häufigsten Unfallursachen waren Alkoholeinfluss, falsche Fahrbahnnutzung, nicht angepasste Geschwindigkeit und falsches Verhalten gegenüber Fußgängern. Im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln treten die Scooter beim Unfallgeschehen damit kaum in Erscheinung.

Häufig Trunkenheitsfahrten

Sorgen bereitet dem Leiter der Karlsruher Verkehrspolizeiinspektion Martin Plate dagegen die hohe Zahl festgestellter Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern. So stellte die Polizei allein im Juli dieses Jahres 36 und im August gar 42 Personen fest, die alkoholisiert mit einem Elektroroller fuhren. „Vielfach wird der Scooter auf dem Heimweg gerade dann genutzt, wenn man alkoholbedingt besser die Finger davon lassen sollte“, gibt Plate zu Bedenken.

Gleiche Regeln wie beim Autofahren

Deshalb weist die Karlsruher Polizei erneut darauf hin, dass es sich bei den motorisierten Tretrollern um Kraftfahrzeuge handelt, für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer gelten. Das bedeutet auch, dass bereits ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille eine Straftat vorliegen kann, wenn der E-Scooterfahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht. Ab 0,5 Promille wird dann in jedem Fall ein Bußgeld fällig und ab 1,1 Promille droht ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Führerscheininhaber müssen zudem mit einem Fahrverbot oder sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

18.12.2025 Europabad Karlsruhe in den Weihnachtsferien: Das solltet ihr vor dem Besuch beachten Karlsruhe (pm/dk) - In den Weihnachtsferien ist im Europabad Karlsruhe oft richtig viel los. Damit euer Besuch trotzdem entspannt bleibt, lohnt es sich, ein paar Dinge vorab zu planen – vor allem bei Wochenenden, Feiertagen und in der Ferienzeit. 18.12.2025 Falsche Bankmitarbeiter - Betrüger treiben im Kreis Karlsruhe ihr Unwesen Karlsruhe (pol/tk) - In den vergangenen Wochen hat die Kripo Karlsruhe mehrere Betrugsfälle im nördlichen Landkreis registriert. Falsche Bankmitarbeiter sind ans Geld argloser Bürger gekommen. 17.12.2025 35,5 Millionen Euro für Karlsruher Gleise: VBK-Strecken werden grundlegend erneuert Karlsruhe (pm/dk) - Gute Nachrichten für Karlsruhes Nahverkehr: Bund und Land fördern die Grunderneuerung von zwei wichtigen Straßenbahnstrecken der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) mit insgesamt rund 35,5 Millionen Euro. Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup sieht darin einen wichtigen Schritt für eine klimafreundliche Mobilität in der Stadt. 17.12.2025 25.000 Euro für die Kultur: Freundeskreis stärkt die SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe (pm/dk) - Rund 300.000 Besucherinnen und Besucher kommen jedes Jahr zu den SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe. Damit das spektakuläre Medienkunst-Event auch künftig kostenfrei, vielfältig und auf hohem Niveau bleibt, gibt es jetzt kräftige Unterstützung aus der Stadtgesellschaft: Der Freundeskreis SCHLOSSLICHTSPIELE Karlsruhe e. V. hat eine Spende in Höhe von 25.000 Euro übergeben.