Verwaltungsgerichtshof hat entschieden: Rechtsextreme Mahnwache in Pforzheim findet statt

23. Februar 2020 , 16:27 Uhr

Pforzheim (stp/bo) Am Freitag hatte die Stadt Pforzheim eine für heute geplante, rechtsextreme Fackel-Mahnwache in der Stadt verboten. In letzter Instanz hat nun der Verwaltungsgerichtshof Mannheim entschieden, dass die Mahnwache wie geplant stattfinden darf.

Stadt Pforzheim verbeitet Mahnwache am Freitag

Eine Gruppe aus dem extrem rechten Spektrum nutzt den Gedenktag der Bombardierung von Pforzheim (23. Februar) regelmäßig, um sich mit Fackeln auf dem Wartberg am Nordrand des Enztals zur sogenannten „Fackel-Mahnwache“zu versammeln. Auch in diesem Jahr wollten sie eine solche Mahnwache abhalten. Eine Gegendemonstration  war ebenfalls angemeldet. Nach den Ereignissen in Hanau hatte sich die Stadt Pforzheim aufgrund der Veränderten Lage entschieden, die rechtsextreme Mahnwache zu verbieten. Auch die Bevölkerung unterstützte, laut Rathaus, diese Entscheidung.

Verwaltungsgerichtshof hebt Verbot am Samstag auf

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat nun allerdings in letzter Instanz entschieden, den Widerspruch der Stadt Pforzheim gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe abzulehnen. Das teilt die Stadt Pforzheim in einer Stellungnahme mit. Am Samstagnachmittag hatte das Verwaltungsgericht das Verbot der Stadt Pforzheim gegen die Versammlung des als in Teilen als rechtsextrem eingestuften Vereins „Ein Herz für Deutschland“ aufgehoben. Die sogenannte „Fackel-Mahnwache“ wird heute also wie geplant stattfinden. „Natürlich sind wir enttäuscht und bedauern diese Entscheidung, aber selbstverständlich ist in einem demokratischen Rechtsstaat ein richterliches Urteil in letzter Instanz zu akzeptieren“, sagen Oberbürgermeister Peter Boch und Erster Bürgermeister Dirk Büscher in einer ersten Reaktion.

Versammlungsfreiheit als Grundrecht

In der Stellungnahme heißt es weiterhin, als Grundrechte stünden Meinungs- und Versammlungsfreiheit nicht ohne Grund unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, sodass die Stadt ihr Verbot nicht leichtfertig ausgesprochen habe. Die Gerichte hätten in diesem Fall die juristische Begründung des Verbots geringer eingestuft als das verfassungsmäßig verbriefte Recht der Initiatoren. Trotzdem sei es vor dem aktuellen Hintergrund an der Zeit, möglicherweise das Versammlungsgesetz zu ändern, um Kommunen damit die Möglichkeit zu geben, solche Versammlungen leichter zu verbieten, sagte die Rathausspitze.

Kundgebung „Lichtermeer“ um 19.30 Uhr am Marktplatz

Die Stadt appelliert nun an die Pforzheimerinnen und Pforzheimern zu zeigen, dass sie in ihrer Ablehnung gegen Rechtsextremismus, Rassismus und jede Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit zusammenstehen. Um 19.30 Uhr auf dem Marktplatz die Kundgebung „Lichtermeer“ statt. „Lassen Sie uns gemeinsam ein Zeichen für Frieden und Verständigung setzen“, so Oberbürgermeister Peter Boch weiter. Um 15 Uhr findet zudem eine zentrale Gedenkveranstaltung auf dem Hauptfriedhof statt.

Oberbürgermeister und Erster Bürgermeister appellieren an alle Menschen, die am Sonntag in Pforzheim sein werden, sich der Würde und der Bedeutung dieses Tages entsprechend friedlich und besonnen zu verhalten.

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