Karlsruhe (dpa/dk) – Aus Gründen der Gerechtigkeit wollte Karlsruhes ehemaliger Kapitän Jérôme Gondorf ein weiteres Jahr Gehalt erstreiten, um das Geld dann wieder zu spenden. Das Arbeitsgericht gibt aber dem Club recht.
Eine automatische Verlängerung über weitere Spielzeiten ließe sich dem Wortlaut des Vertrages nicht entnehmen, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus. Beide Parteien hatten zuvor eine gütliche Einigung für gescheitert erklärt, nachdem der Karlsruher SC einen Vorschlag Gondorfs abgelehnt hatte, den Streit mit einer Spende des Vereins in Höhe von 50.000 Euro an das örtliche Kinderhospiz beizulegen. Bereits vor einer Woche hatte der 36-Jährige angekündigt, das Geld im Erfolgsfall spenden zu wollen. Gondorf kann nun binnen eines Monats beim Landesarbeitsgericht Mannheim Berufung einlegen.
«Das, was ich als mündliche Begründung gehört habe, ist für mich wenig überzeugend. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit für eine Berufung sehr hoch», erklärte Gondorfs Anwalt Horst Kletke, der zunächst die schriftliche Begründung abwarten möchte.
Zu einem anderen Schluss kam KSC-Geschäftsführer Michael Becker. «Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts und sehen uns in unserer Auffassung bestätigt. Der Vertrag von Jerôme Gondorf ist im Juni 2024 ausgelaufen, wir haben stets transparent und rechtlich einwandfrei gehandelt», erklärte er in einer schriftlichen Stellungnahme des Vereins.