Verstöße gegen Maskenpflicht - mehr Kontrollen auf Bahnhöfen

24. August 2020 , 12:18 Uhr

Karlsruhe (dpa/lk) – Wegen zahlreicher Verstöße gegen die Maskenpflicht auf Innenstadt-Bahnhöfen will die Deutsche Bahn vor allem am Abend ihre Kontrollen verstärken. „Maske tragen ist keine unverbindliche Empfehlung, sondern Pflicht. Es ist deshalb für uns nicht hinnehmbar, wenn sich Einzelne nicht an die Regeln halten“, teilte der Bahn-Sicherheitschef Hans-Hilmar Rischke der Deutschen Presse-Agentur am Montag mit. „Wir erhöhen daher gezielt unsere Präsenz von Sicherheitskräften.“

Regelmäßige Kontrollen in Zügen der DB

Bereits vor einer Woche hatte die Bahn angekündigt, die Maskenkontrollen durch Sicherheitspersonal in den Fernzügen auszuweiten. Bis zum 1. September soll es demnach regelmäßige Kontrollen in 120 Zügen geben. Aber auch die Zugbegleiter im Fern- und Regionalverkehr würden Menschen ohne Maske jederzeit von der Fahrt ausschließen könnten, so die Bahn. In welchen Städten und Bahnhöfen nun mehr kontrolliert werden soll, wurde nicht mitgeteilt. „Unsere Sicherheitskräfte werden gezielt dort eingesetzt, wo sie gebraucht werden“, hieß es nur.

Maskenmuffel in Bussen und Bahnen des KVV

Auch im Regionalverkehr wird verstärkt das Tragen der Masken überprüft. Die Verkehrsunternehmen im Karlsruher Verkehrsverbund gehen verstärkt gegen Maskenmuffel vor. Vergangene Woche hat es bereits erste Schwerpunktkontrollen in Bussen und Bahnen rund um Baden-Baden und Karlsruhe gegeben. Zusammen mit den kommunalen Ordnungsämtern werden dann auch weiterhin regelmäßig Kontrollen durchgeführt und Fahrgäste ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz konsequent mit Bußgeldern bis zu 100 Euro belegt. Bei vorsätzlichem Handeln kann es noch teurer werden.

Verschärfungen auch im Flugverkehr

Und auch die Lufthansa verschärft die Maskenpflicht an Bord ihrer Maschinen. Bislang genügte ein formloses ärztliches Attest, um an Bord keine Mund-Nase-Bedeckung tragen zu müssen. Vom 1. September an müssen Passagiere zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen, der zum geplanten Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Außerdem müssen Atteste auf einem Lufthansa-Formblatt vorgelegt werden, wie das Unternehmen am Montag in Frankfurt mitteilte. Mit den neuen Regeln werde ein besserer Schutz für alle Fluggäste sichergestellt. Sie gelten für alle Gesellschaften des Lufthansa-Konzerns.

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