Verschärfte Corona-Verordnung tritt in Kraft

02. November 2020 , 09:33 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, tritt am Montag eine verschärfte Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft. Durch sie ist festgelegt, dass die gesamte Gastronomie im Land bis Ende November schließen muss. Auch Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater bleiben geschlossen. Ähnliche Maßnahmen haben auch alle anderen Bundesländer ergriffen und am Sonntag verkündet. Somit tritt in ganz Deutschland in weiten Teilen der Wirtschaft, mit Auswirkungen für den Alltag aller, ein Teil-Lockdown in Kraft.

Reduzierung des Infektionsgeschehens

Die Landesregierung begründet die Maßnahmen mit der „besorgniserregenden Entwicklung“ des Infektionsgeschehens in Baden-Württemberg. „Der exponentielle Anstieg der Neuinfektionen, die schon jetzt hohe Auslastung der intensivmedizinischen Kapazitäten im Land und der Umstand, dass eine umfassende Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr gewährleistet werden kann“, machten weitere Maßnahmen erforderlich, teilte ein Sprecher der Regierung am Sonntag mit. Dies alles sei notwendig für eine flächendeckende Reduzierung des Infektionsgeschehens und zur Abwehr einer akuten Gefahrenlage.

Beschränkungen beim Einkaufen

So gibt es etwa ab Montag auch Beschränkungen beim Einkaufen im Einzelhandel. In Geschäften darf sich pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche nur noch ein Kunde aufhalten. Hat ein Geschäft weniger Fläche, ist nur ein Kunde im Laden erlaubt. Ausgenommen sind etwa Kinder in Begleitung ihrer Eltern. Auch Mitarbeiter werden bei der Regelung nicht mitgezählt.

Einschränkungen im Privaten

Ebenso gibt es Beschränkungen für Treffen im öffentlichen Raum. Hier dürfen nicht mehr als zehn Personen aus zwei Haushalten zusammenkommen. Ausgenommen von der Regelung zur Zahl der Haushalte sind Ehegatten, Lebenspartner und Verwandte in direkter Linie. Die Anzahl von zehn Personen darf dabei dennoch nicht überschritten werden. Gleiches soll zudem in privaten Räumen gelten. Sollten aber mehr als zehn Personen in einem Haushalt leben, bleibt dies mit der neuen Regelung weiter erlaubt. Das Herunterfahren der Kontakte soll verhindern, dass Gesundheitsämter und das Gesundheitssystem überlastet werden, insbesondere die Intensivstationen.

Kitas und Schulen bleiben geöffnet

Anders als im Frühjahr bleiben aber diesmal Kitas und Schulen sowie Geschäfte generell geöffnet. Schließen müssen dagegen Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen, nur zum Mitnehmen dürfen sie noch Speisen und Getränke verkaufen. Auch Kinos und Theater, Opern und Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und viele andere Einrichtungen müssen in die Zwangspause gehen. Generell sollen die Menschen auf nicht unbedingt notwendige Reisen und Besuche verzichten.

Ärger bei Kulturschaffenden und Gastronomen

In der Veranstaltungs- und Kulturbranche sowie in der Gastronomie gibt es großen Ärger über die neuen Regeln. Diese Bereiche sind schon seit Beginn der Corona-Krise besonders schwer getroffen. Viele bangen um ihre Existenz. Neben den bereits laufenden Wirtschaftshilfen soll ein zusätzliches Paket von bis zu zehn Milliarden Euro Umfang den Betrieben und Selbstständigen helfen, die nun im November keinen Umsatz machen können. Juristen rechnen dennoch mit einer Klagewelle.

Bis Ende November begrenzt

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich am vergangenen Mittwoch angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen mit den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer auf die drastischen Schritte verständigt. Sie sollen zunächst bis Ende November dauern, nach zwei Wochen wollen Bund und Länder gemeinsam eine Bestandsaufnahme machen und gegebenenfalls nachsteuern. Die Länder setzen die Einschränkungen per Verordnung um, daher gibt es regional Unterschiede.

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