Verkürzung der Quarantäne in Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz

28. April 2022 , 14:15 Uhr

Region (dpa/lk) – Mehrere Bundesländer gehen bei einer Verkürzung der vorgegebenen Isolationszeit für Corona-Infizierte voran. Auch in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz soll sie künftig nur noch fünf Tage dauern. Auch die Gesundheitsminister aus Bund und Ländern haben sich darüber gestern verständigt. Die seit April in Bayern eingeführte Verkürzung der Isolation von positiv Getesteten wird damit bundesweit einheitlich übernommen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach empfiehlt weiterhin dringend, sich nach Ende der fünf Tage zu testen. Vorgeschrieben ist das aber nicht mehr.

Quarantäne verkürzt auf fünf Tage

Bisher gilt für Infizierte eine verpflichtende Isolation von zehn Tagen – mit möglichem „Freitesten“ frühestens nach sieben Tagen. Ab dem 1. Mai müssen positiv Getestete aber nur noch für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation. Danach kann die Quarantäne beendet werden, ohne dass ein Freitesten notwendig wäre. Allerdings nur, wenn die Person in den 48 Stunden zuvor symptomfrei war. Ansonsten wird die Isolation bis zu maximal zehn Tagen fortgesetzt. Wer dann immer noch Symptome hat, sollte sich ärztlichen Rat suchen und gegebenenfalls krank schreiben lassen. Ausnahmen gibt es für Personal in Kliniken oder Pflegeheimen.

Keine Isolation für Kontaktpersonen

Eine Isolationspflicht für enge Kontaktpersonen gibt es dann nicht mehr. Für sie gibt es nur noch allgemeine Empfehlungen zur Einhaltung von Schutzmaßnahmen – wie etwa Maske tragen, Abstand halten, die eigenen Kontakte reduzieren und regelmäßig Selbsttests durchführen. Eine Isolation für Infizierte soll weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden – bei der Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten könnte dies aber möglicherweise entfallen.

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