Verdi kündigt Warnstreiks in Pforzheim, Baden-Baden und Rastatt an

24. Februar 2023 , 04:52 Uhr

Im Tarifstreit für den öffentlichen Dienst des Bundes und der Kommunen weitet die Gewerkschaft Verdi in Baden-Württemberg ihre Warnstreiks aus. «Den Auftakt machen Anfang nächster Woche Beschäftigte in Pforzheim, Baden-Baden und Rastatt, in den Landkreisen Rems-Murr und Böblingen, in Rottenburg und Tübingen, sowie den Kliniken in Ehingen und Blaubeuren», teilte Verdi am Donnerstagabend in Stuttgart nach bundesweiten Verhandlungen mit.

Ausweitung der Warnstreiks

Die Arbeitsniederlegungen sollen in den kommenden Tagen und Wochen Schritt für Schritt ausgeweitet werden, hieß es. «Betroffen werden dabei alle Bereiche des kommunalen öffentlichen Dienstes sein.» Die Gewerkschaft rechnet den Angaben nach mit einer sehr hohen Beteiligung, da im Vorfeld mehr als 49 700 Beschäftigte im Land mit ihren Unterschriften Streikbereitschaft bekundet hätten.

Tarifangebot abgelehnt

Die Arbeitgeber hatten bei den bundesweiten Verhandlungen in Potsdam am Donnerstag zwar ein Angebot vorgelegt, die Gewerkschaften wiesen dies aber umgehend zurück. Das Angebot von Bund und Kommunen umfasst unter anderem eine Entgelterhöhung von insgesamt fünf Prozent in zwei Schritten und Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 2500 Euro. «Kein Angebot wäre besser gewesen als diese Kampfansage», erklärte der Verdi-Landesbezirksleiter für Baden-Württemberg, Martin Gross. Die Arbeitgeber verweigerten eine ernsthafte und grundsätzliche Sicherung der Kaufkraft komplett. «Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst leiden täglich darunter, dass inzwischen praktisch alle ihre Preise erhöht haben, ohne dass sie selbst mehr verdienen.»

10,5 Prozent

Verdi und der Beamtenbund dbb fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat. Die Arbeitgeberseite hatte die Forderungen als «nicht leistbar» abgelehnt. Die Verhandlungen betreffen unter anderem Erzieherinnen, Krankenschwestern, Busfahrer, Altenpflegerinnen, Feuerwehrleute und Müllwerker, die beim Bund oder in Kommunen beschäftigt sind. Für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Länder gilt ein eigenständiger Tarifvertrag.

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