Pfinztal (dpa/dk) – Ein eskalierter Streit zwischen zwei Familien endete im Februar 2024 mit einem brutalen Mord in einem Waldstück bei Pfinztal. Jetzt hat das Karlsruher Landgericht sein Urteil gefällt: Ein 52-jähriger Mann muss lebenslang hinter Gitter, seine 45-jährige Ehefrau wurde wegen Beihilfe zu sechs Jahren Haft verurteilt.
Der Fall sorgte über Monate für Aufsehen: Die Angeklagten hatten den 63-jährigen Schwiegervater ihrer Tochter in einen Wald gelockt und dort getötet. Während der Mann das Opfer mit 46 Messerstichen und Schnitten attackierte, soll die Ehefrau ihn mit Pfefferspray kampfunfähig gemacht haben. Der Vorsitzende Richter Fernando Sanchez-Hermosilla sprach in der Urteilsbegründung von einer „Gewaltorgie“ und einem heimtückischen Mord.
Das Ehepaar machte den späteren Getöteten für das Scheitern der Ehe ihrer Tochter verantwortlich. Nach Überzeugung des Gerichts beschlossen sie deshalb, ihn aus dem Weg zu räumen. „Davon ist die Kammer überzeugt“, so der Richter.
Wie die Ermittlungen ergaben, hatte der verurteilte 52-Jährige kurz vor der Tat in einem Waffengeschäft ein Messer und Pfefferspray gekauft. Die Ehefrau verabredete sich mit dem späteren Opfer über ein eigens dafür genutztes „Geheimhandy“, um keine digitalen Spuren zu hinterlassen.
Als sich der 63-Jährige auf den Rücksitz seines Autos setzte – offenbar in Erwartung eines klärenden Gesprächs –, schlug der Täter zu. Er habe durch die Sitzposition kaum eine Möglichkeit gehabt, sich zu wehren. Die tödlichen Stiche führten schließlich dazu, dass er noch am Tatort verblutete. Nach dem Mord beseitigte das Ehepaar Spuren, warf die Tatwaffe unterwegs weg und reinigte das Auto an einer Tankstelle.
Während des Prozesses gestand der Angeklagte die Tat, behauptete jedoch, er sei von dem späteren Opfer bedroht worden und habe aus Notwehr gehandelt. Das Gericht sah das anders und bezeichnete diese Einlassung als „erlogene Schutzbehauptung“. In einer detaillierten Urteilsbegründung legte der Richter dar, warum die Kammer an der Schuld beider Angeklagten keinen Zweifel hatte.
Die Ehefrau, die ebenfalls auf der Anklagebank saß, verfolgte die Urteilsverkündung mit sichtlicher Anspannung und Tränen in den Augen. Ihr Mann hingegen blieb während der gesamten Verhandlung regungslos.
Die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Sollte es dazu kommen, wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall befassen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für beide Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, während die Verteidigung des Mannes auf eine deutlich mildere Strafe wegen Totschlags in einem minder schweren Fall plädierte. Die Ehefrau sollte nach dem Willen ihrer Anwälte sogar freigesprochen werden.
Der Mord wurde bekannt, als ein Spaziergänger im Februar 2024 die Leiche im Wald entdeckte. Die Angeklagten wurden gut zwei Wochen später am Flughafen Straßburg festgenommen. Offenbar hatten sie vor, mit ihren jüngsten Kindern in die Türkei auszureisen.
Der Streit zwischen den Familien hatte begonnen, als sich die Tochter der Täter von ihrem Ehemann – dem Sohn des Opfers – getrennt hatte. Beide hatten sich gegenseitig Handgreiflichkeiten vorgeworfen, während ihre Eltern offenbar auf eine Versöhnung drängten. Was als familiärer Konflikt begann, endete in einem kaltblütigen Mord.