Urteil nach Rosenmontags-Amokfahrt in Mannheim: Täter muss in die Psychiatrie

18. Dezember 2025 , 12:16 Uhr

Mannheim (dpa/dk) – Mehr als neun Monate nach der tödlichen Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim hat das Landgericht entschieden, wie es mit dem Angeklagten weitergeht: Der Mann wird bis auf Weiteres in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Außerdem verurteilte das Gericht ihn unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zwei Tote und 14 Verletzte in der Fußgängerzone

Bei der Tat am 3. März hatte der Deutsche mit seinem Auto zwei Menschen getötet und 14 weitere teils schwer verletzt. Laut Anklage fuhr der Mann aus Ludwigshafen gegen 12.14 Uhr mit mindestens 50 km/h in die Fußgängerzone. Danach soll er deutlich beschleunigt und gezielt mehrere Passanten angefahren haben. Nach Darstellung der Anklage nutzte er dabei bewusst das „Überraschungsmoment“. Eine 83-jährige Frau und ein 54-jähriger Mann starben noch vor Ort.

Schüsse, Flucht und Versteck unter einem Kran

Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu fliehen, soll ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt haben. Daraufhin habe der 40-Jährige mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgegeben, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen.

Kurz darauf soll er sich mit der Waffe in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach versteckte er sich nach Angaben der Ermittler in einem Schienenkanal unter einem Kran, wo ihn die Polizei schließlich fand. Weil er laut Aussagen von Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrfach das Bewusstsein verlor, kam er zunächst in ein Krankenhaus.

Verteidigung spricht von Krise – Gutachter unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Zum Prozessauftakt hatte Verteidiger Uwe Kosmala gesagt, sein Mandant habe sich in einer „seelischen Krise“ befunden. Er habe starke Wut und Selbstzweifel gehabt und bei der Fahrt selbst sterben wollen. Nach Angaben aus dem Verfahren soll der Angeklagte später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben. Außerdem habe er seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren – deshalb habe er Medikamente nicht mehr nehmen können. Seit der Tat saß der Mann in Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft erklärte, der Mann leide wohl seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung. Es sei nicht auszuschließen, dass er zur Tatzeit vermindert schuldfähig war. Ein psychiatrischer Gutachter sagte dazu vergangene Woche vor Gericht aus – allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung wollten Unterbringung

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung forderten, den Mann in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft plädierte zusätzlich auf eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Nebenkläger schlossen sich den Anträgen der Anklagebehörde an. Die Verteidigung stellte keinen Antrag zur Strafhöhe.

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