Urteil im Rulantica-Prozess erwartet

04. März 2026 , 04:03 Uhr

Freiburg/Rust (dpa/tk) – Nach dem Verschwinden und mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Mädchens aus dem Erlebnisbad Rulantica will das Landgericht Freiburg heute (ca. 12.30 Uhr) ein Urteil sprechen. Dem geständigen Angeklagten droht eine mehrjährige Haftstrafe.

Kind missbraucht und ausgesetzt

Der Fall hatte im Sommer 2025 bundesweit für Entsetzen gesorgt: Das damals sechsjährige Mädchen war erst Stunden nach dem Verschwinden mehrere Kilometer entfernt entdeckt worden – verletzt und nur mit Bikini und Badeschlappen bekleidet. Der Mann soll das Kind in ein Gebüsch an einer Straße geworfen und die Flucht ergriffen haben, nachdem es sich immer wieder gewehrt habe.

Angeklagter in Rumänien festgenommen

Nach der Tat war der Verdächtige untergetaucht und eine Woche später in seiner rumänischen Heimat festgenommen worden. Ihm wird unter anderem sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung und versuchte gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Vor dem Landgericht hatte der 31-Jährige zum Prozessauftakt gestanden. «Ich bereue sehr, dass das geschehen ist. Ich kann mir auch nicht erklären, wie es dazu kommen konnte», ließ er über seinen Anwalt erklären.

Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Kammer haben sich schon auf einen Strafrahmen verständigt. Wahrscheinlich ist nun eine Haftstrafe zwischen mindestens drei Jahren und neun Monaten sowie höchstens vier Jahren und neun Monaten Gefängnis.

Was der Europa-Park geändert hat

Nach der Tat hat der Europa-Park die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen verschärft. Unter anderem werden Eltern stärker sensibilisiert, sie können zudem ein Armband mit ihrer Telefonnummer für ihre Kinder bekommen. Laut Europa-Park wurden auch die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert. Ein Armband soll in Rulantica Eintritt und Austritt ermöglichen, das Schließfach kann damit genutzt und bargeldlos bezahlt werden. «Optional lassen sich nun mehrere Armbänder im Familienverbund koppeln, so dass der Auslass für Minderjährige nur möglich ist, wenn zuvor ein Erwachsener aus derselben Buchung das Drehkreuz passiert hat», sagte ein Sprecher weiter.

Im Fall des Mädchens hätte das allerdings wohl nicht geholfen: Auf den im Prozess gezeigten Video-Aufzeichnungen vom Ausgangsbereich des Rulantica-Bads ist zu sehen, wie das Kind mit dem Transponder-Armband des Angeklagten durch das Drehkreuz geht. Der Angeklagte schlüpft ohne eigenes Armband darunter hindurch – in Anwesenheit einer Mitarbeiterin.

Welche Vorwürfe die Eltern erheben

Der Vater des Mädchens hat den Europa-Park im Prozess scharf kritisiert. Wiederholt hätten sich die Eltern nach dem Verschwinden ihrer jungen Tochter an jenem August-Abend an das Personal des Bads gewandt und erfolglos um Hilfe gebeten, sagte er im Prozess aus. Auf die Bitte, die Polizei zu rufen, habe der Vater die Antwort bekommen: «Das können Sie selbst machen.» Auch die Security und die Kasse am Ausgang wurden nach Aussage der Eltern nicht alarmiert.

 

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