Landau (pm/tk) – Im Landkreis Südliche Weinstraße hat sich der Verdachtsfall auf Vogelgrippe oder auch Vogelpest genannt, bestätigt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den hochpathogenen Subtyp H5N1 in Proben aus einer privaten Hausgänsehaltung in der Verbandsgemeinde Edenkoben nachgewiesen.
In der privaten Haltung waren in den vergangenen Tagen 16 Hausgänse gestorben, weitere fünf Hühner mussten aufgrund des Verdachts auf die hochansteckende Tierseuche vorsorglich gekeult werden. Nachdem das FLI als nationales Refrenzlabor das Testergebnis des Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) bestätigt hat, gibt es Gewissheit: Die Vogelgrippe ist auch im Landkreis Südliche Weinstraße angekommen.
Im Rhein-Pfalz-Kreis war bereits am Montag ein Fall – dort ging es um eine verendete Kanadagans – vom FLI bestätigt worden. Gemeinsam mit den Landkreisen Bad Dürkheim und Germersheim bilden die Kreise SÜW und Rhein-Pfalz-Kreis den Tierseuchenverbund Rheinpfalz.
Der Tierseuchenverbund appelliert aufgrund des dynamischen Geschehens abermals an alle Tierhalterinnen und -halter, sei es in der Hobbyhaltung, sei es gewerblich, jetzt ihr Geflügel zu sichern – zum Wohle der Haus- und Nutztiere, und um den Erreger nicht weiter zu verbreiten. Um den Kontakt mit Wildvögeln weitestgehend zu verhindern, sollten Ausläufe abgedeckt und die Fütterung geschützt sein. Die Ein- und Ausgänge zu Gehege und Stall sollten gesichert sein, um unbefugtes Betreten auszuschließen. Futter, Einstreu und andere Materialien sind so zu lagern, dass Wildvögel und Schadnager keinen Zugang haben. Zum Tränken der Tiere muss Leitungswassers und kein gesammeltes Regenwasser oder Wasser aus Gewässern verwendet werden. Sinnvoll ist es in der aktuellen Lage außerdem für alle, die Tiere halten, Straßen- und Stallkleidung strikt zu trennen sowie die Hände vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls gründlich waschen. Auf die Teilnahme an Geflügelschauen ist in der derzeitigen Lage unbedingt zu verzichten!
Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbunds weisen des Weiteren auch die allgemeine Öffentlichkeit auf Möglichkeiten hin, zur Eindämmung der Tierseuche beizutragen: Bitte beim Spaziergang oder auf Feldwegen auf tote Wildvögel achten und entsprechende Funde umgehend dem jeweiligen Veterinäramt ihres Landkreises melden – idealerweise mit genauer Ortsangabe oder Geokoordinaten. Tauben und Singvögel sind hiervon ausgenommen.Hunde sind in Ufer- und Feuchtgebieten anzuleinen, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden.
Für den Menschen besteht keine direkte Gesundheitsgefahr. Dennoch sollte der Kontakt mit erkrankten oder toten Tieren vermieden werden. Menschen können durch unachtsames Verhalten das Virus unbeabsichtigt weiterverbreiten – etwa über kontaminierte Schuhe oder Kleidung.
Meldungen können an das jeweilige Veterinäramt im Tierseuchenverbund Rheinpfalz gemailt werden:
Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de
Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de
Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de