Tödliches Autorennen in Ludwigsburg - zweiter Verdächtiger noch frei

24. März 2025 , 08:08 Uhr
Nach dem mutmaßlichen Autorennen mit zwei Toten bleibt ein weiterer Verdächtiger zunächst auf freiem Fuß. «Der Mann ist identifiziert, er sitzt aber auch weiterhin nicht in Untersuchungshaft», sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Zuvor hatten das Polizeipräsidium Ludwigsburg und die Staatsanwaltschaft Stuttgart mitgeteilt, es werde gegen einen weiteren mutmaßlichen Beteiligten ermittelt.

Zwei junge Frauen starben

Er werde verdächtigt, ein zweites, an dem Unfall beteiligtes Auto gefahren zu haben und vor dem Unfall an dem illegalen Autorennen beteiligt gewesen zu sein. «Die Verifizierung des Tatverdachts ist derzeit eine der zahlreichen Aufgaben der Ermittlungsgruppe», hieß es dazu am Sonntagabend. Bei dem Zusammenstoß am Donnerstagabend waren zwei unbeteiligte Frauen ums Leben gekommen.

Ermittlungsgruppe wird vergrößert

Der mutmaßliche Unfallverursacher verletzte sich leicht und wurde festgenommen. Gegen den 32-jährigen Türken wurde Haftbefehl wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge in zwei Fällen erlassen. Das Strafgesetzbuch sieht für Autorennen, bei denen Menschen ums Leben kamen, eine Haftstrafe zwischen einem und zehn Jahren vor.

Die Ermittlungsgruppe «Urban» geht nach bisherigem Stand davon aus, dass eines der Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit in den Wagen einer 23-Jährigen gefahren ist, die gerade von einer Tankstelle auf die Straße fuhr. Ihr Auto wurde gegen Bäume geschleudert. Die Frau und ihre 22 Jahre alte Beifahrerin starben noch an der Unfallstelle. Das zweite mutmaßlich beteiligte Auto hatten Ermittler in der Nähe des Unfallortes entdeckt.

Untersuchungshaft ist eher die Ausnahme

In Deutschland kann auch gegen Verdächtige strafrechtlich ermittelt werden, ohne dass sie in Untersuchungshaft kommen – das ist sogar der Normalfall. Denn für eine Untersuchungshaft reicht ein Anfangsverdacht nicht aus, es muss zudem einen sogenannten Haftgrund wie zum Beispiel die Fluchtgefahr geben. Untersuchungshaft könnte es auch geben, wenn die Gefahr besteht, dass sonst Beweise manipuliert oder Zeugen beeinflusst werden, oder wenn die vorgeworfene Tat weniger schwerwiegend ist.

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