Bruchsal (pm/dk) – Ein dramatischer Einsatz in Bruchsal endet tödlich – jetzt steht das Ergebnis der Ermittlungen fest: Ein Polizist, der im Januar auf einen Angreifer geschossen hatte, hat laut Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Notwehr gehandelt. Das Verfahren wurde eingestellt.
Nach den tödlichen Schüssen aus einer Polizeiwaffe auf einen Mann in Bruchsal sind die Ermittlungen gegen den Beamten eingestellt worden. Der Polizist habe bei dem Einsatz im Januar aus Notwehr gehandelt, teilte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mit. Damit sei der Einsatz der Dienstwaffe rechtens gewesen. Zunächst hatten die «Badischen Neuesten Nachrichten» berichtet.
Eigentlich hätte der später getötete Mann bei dem Einsatz wegen eines Gerichtsbeschlusses in eine psychiatrische Klinik gebracht werden sollen. Als der 48-Jährige nicht reagierte, öffneten die Beamten die Tür.
Bewaffnet mit zwei Messern habe der Mann die Polizisten unmittelbar angegriffen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Den ersten Angriff hätten die Beamten noch mit einem Schutzschild abwehren können. Ein Polizist schoss auf den 48-Jährigen, der trotz Erste-Hilfe-Maßnahmen noch an Ort und Stelle starb.
Die Polizisten mussten laut Staatsanwaltschaft mit „weiteren, beharrlichen Angriffen des Geschädigten“ rechnen. Pfefferspray oder einen Polizeihund in dem Treppenhaus zur Abwehr gegen den Angreifer in unmittelbarer Nähe einzusetzen, wäre demnach nicht genauso wirksam und genauso ungefährlich gewesen wie der Einsatz der Dienstwaffe. Wörtlich heißt es: „Mildere, gleich wirksame Verteidigungsmittel standen nicht zur Verfügung.“
Das Verfahren wegen Verdachts auf Totschlag sei deshalb eingestellt worden.