Tierschützer geben nicht auf: Weitere Klage wegen Wolf

19. Februar 2026 , 04:45 Uhr

Hornisgrinde (dpa/tk) – Die Jäger sind zwar schon unterwegs. Aber die Naturschutzinitiative kämpft weiter und bringt sogar den Europäischen Gerichtshof ins Spiel. Was sie mit ihrer Klage erreichen will.

Gang zum EuGH

Der Wolf auf der Hornisgrinde bei Freudenstadt ist zwar nach längerem Rechtsstreit offiziell zum Abschuss freigegeben. Aufgeben wollen die unterlegenen Tierschützer aber noch lange nicht. Nach der Niederlage in den ersten beiden Instanzen will die Naturschutzinitiative weiter klagen. Sie strebt den Weg zum Europäischen Gerichtshof an, wie sie angekündigt hat. Sie will klären lassen, ob der Wolf im Nordschwarzwald erlegt werden darf, nur weil er sich zu oft den Menschen genähert haben soll.

Der Erhaltungszustand einer bedrohten Tierart sollte von den Gerichten nach dem übergeordneten EU-Recht beurteilt werden, teilte die Naturschutzinitiative (NI) mit. «Dies ist hier nicht der Fall», sagte Wolfgang Epple, Biologe und Wissenschaftlicher Beirat der NI. «Daher werden wir den Weg über das Verwaltungsgericht Stuttgart, den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen.»

Kläger erwarten einen langen Weg

Es werde bei den Gerichten beantragt, den Fall unmittelbar dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. «Dies wird ein langer Weg, dieser ist aber notwendig, um dem Natur- und Artenschutz zu seinem Recht zu verhelfen», sagte Epple weiter.

Fraglich ist aber, ob ausreichend Zeit für diesen langen Weg bleibt. Denn nach aktuellem Stand darf der zutrauliche Wolf auf der Hornisgrinde bis zum 10. März getötet werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am vergangenen Montag in zweiter Instanz entschieden und erklärt, die Beschlüsse in zwei Eilverfahren seien unanfechtbar. Professionelle Jäger sind im Auftrag des Landes bereits unterwegs.

Ausnahmeerlaubnis wegen Wolfstourismus

Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eigentlich streng geschützt. Es ist demzufolge verboten, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Nur im Einzelfall sind Ausnahmen von diesen Verboten möglich.

Das Umweltministerium hatte den Abschuss im Januar genehmigt und damit begründet, dass sich «GW2672m» mehrfach Hunden und damit auch Menschen genähert habe. Seit Anfang 2024 seien mehr als 180 Sichtungen des Hornisgrinde-Wolfs gemeldet worden, heißt es in der Ausnahmegenehmigung.

Emotionale Debatte

Über das Thema wird im Südwesten breit diskutiert. In Petitionen sammelten Wolfsfreunde wie -gegner Unterschriften. Sogar eine Mahnwache gegen den Abschuss wurde geplant. Die große Emotionalität in der Debatte habe ihn überrascht, sagte Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne).

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