Temposünder spülen Millionen in kommunale Kassen

24. März 2025 , 14:49 Uhr
Weil immer wieder Autofahrer zu viel Gas geben und geblitzt werden, profitieren Kommunen von den Bußgeldern. Hierbei kommen selbst in kleineren Städten Millionenbeträge zusammen.

Mehr Blitzer

Karlsruhe und Reutlingen wollen die Zahl der Messgeräte dieses Jahr erhöhen. In Ravensburg ist einem Sprecher zufolge 2025 schon eine weitere stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlage an einem Unfallschwerpunkt in Betrieb genommen worden. Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Heidelberg und Ulm planen aktuell nicht, ihre Überwachungssysteme auszuweiten.

Rasen kann teuer werden

Los geht es bei Bußgeldern laut ADAC für jene, die innerorts bis zu 10 Kilometer pro Stunde zu schnell unterwegs sind, mit 30 Euro. Bei einem Tempoverstoß über 70 km/h sind es 800 Euro. Hinzu kommen dann zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahrverbot. Außerorts seien die Strafen etwas niedriger.

Stuttgart hat im vergangenen Jahr durch Bußgelder im fließenden Verkehr mehr als 18 Millionen Euro eingenommen, wobei diese nicht nur für zu schnelles Fahren verhängt werden können. Zum Vergleich: Im deutlich kleineren Ravensburg lagen die Einnahmen bei gut 1,2 Millionen Euro.

In Bezug zu den jeweiligen Vorjahreswerten gibt es dabei keine klare Tendenz. Während die Einnahmen in Heidelberg etwa von rund 2,1 Millionen Euro im Jahr 2023 auf rund 2,5 Millionen Euro stiegen, sanken sie etwa in Mannheim von 5,2 Millionen auf 5,06 Millionen Euro.

Hinweise aus der Bevölkerung

Die Gründe sind ganz unterschiedlich: Mal fielen wie in Ravensburg veraltete Anlagen weg, andernorts kamen neue hinzu. So wurden beispielsweise in Freiburg einer Sprecherin zufolge im vergangenen Jahr mehrere stationäre Anlagen neu aufgestellt. Auch die Einsatzorte variieren und gehen in Karlsruhe unter anderem auf Hinweise aus der Bürgerschaft zu Tempoverstößen zurück.

Wiederum fehlt gerade für den Einsatz mobiler Tempo-Überwachung hie und da das Personal. Auch deshalb schwanken die Einnahmen von Jahr zu Jahr. An bestimmte Verwendungszwecke sind diese nicht gebunden.

«Es ist zu beachten, dass Bußgelder keine Nettoeinnahmen sind», erklärte eine Sprecherin der Stadt Karlsruhe. Abzuziehen seien Ausgaben für Technik, weitere Sachkosten und Personalkosten. Werden Verfahren vor dem Amtsgericht entschieden, fließe das Geld der Landeskasse zu.

Folgen für Gesundheit, Umwelt und Sicherheit

Aus Sicht mancher Städte leisten Blitzer einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. So erklärte ein Sprecher in Heidelberg: «An Kontrollstandorten ist eine deutlich diszipliniertere Fahrweise von Verkehrsteilnehmenden zu beobachten.» Doch an manchen Stellen ist zu hohes Tempo nicht die einzige Unfallursache, wie eine Sprecherin in Mannheim mit Blick auf mögliche Gemengelagen mitteilte.

Eine relevantere Umweltauswirkung ist aus Sicht des Amtes für Umwelt- und Arbeitsschutz in Karlsruhe die Lärmbelastung. Geschwindigkeitsreduzierungen führten zu wahrnehmbar niedrigeren Lärmpegeln und dadurch geringerer gesundheitlicher Belastung von Bürgerinnen und Bürgern.

Was den Schadstoffausstoß angeht, sind die Einschätzungen unterschiedlich. Aus Heidelberg etwa hieß es: «Es ist davon auszugehen, dass durch eine geringere Geschwindigkeit von Verkehrsteilnehmenden infolge von Kontrollen auch ein geringerer Schadstoffausstoß erfolgt.»

Viele Fälle von Vandalismus

Ein Problem, mit dem sich fast alle Städte rumplagen: Zerstörungswut mutmaßlich geblitzter Fahrer oder von Vandalen. Die Sprecherin der Stadt Karlsruhe berichtete von einer Vielzahl an Vandalismusvorfällen im vergangenen Jahr, bei denen unter anderem eine Glasabdeckung beschädigt wurde. Exemplarisch für viele Städte ist auch diese Einordnung aus Freiburg: «Es entstand zwar kein dauerhafter Sachschaden, aber erheblicher zeitlicher Aufwand für die Reinigung.»

Bei Radarwarnern droht wieder Bußgeld

Wer potenziellen Aggressionen beim Erwischen eines Tempoverstoßes vorbeugen will, sollte sich jedoch nicht mit einem Radarwarner ausstatten. Auch Navis, die Blitzer anzeigen, dürfen laut ADAC nicht verwendet werden. «Wer gegen das Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit», heißt es dort. Es drohe ein Bußgeld von 75 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.

Für Verkehrsordnungswidrigkeiten auf den Autobahnen im Land ist die Zentrale Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Hier kamen im vergangenen Jahr erneut mehr als eine Million Fälle zusammen. Angaben zur genauen Art der Regelverstöße seien nicht möglich, erklärte eine Sprecherin

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