Stuttgart/Berlin (dpa/lk) – Angesichts anhaltend hoher Corona-Zahlen wird der Teil-Lockdown bis zum 10. Januar verlängert. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch beschlossen, wie die CDU-Politikerin am Mittwochabend im Anschluss mitteilte. „Im Grundsatz bleibt der Zustand, wie er jetzt ist“, sagte Merkel.
Merkel sagte, Deutschland sei in der Corona-Pandemie noch „sehr weit entfernt“ von Zielwerten. Man habe eine sehr hohe Zahl von Todesopfern zu beklagen. Dies zeige, welche Verantwortung Bund und Länder hätten. Erreicht werden solle ein Wert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, bekräftigte Merkel. Die Gesundheitsämter haben dem Robert Koch-Institut binnen 24 Stunden 487 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Das ist der höchste Tageswert seit Beginn der Pandemie. Zudem stecken sich in Deutschland nach wie vor vergleichsweise viele Menschen mit dem Virus an. Es gab in den vergangenen Tagen zwar einen leichten Rückgang der Neuinfektionen, der erhoffte Effekt des Teil-Lockdowns blieb aber bislang aus.
Der seit November geltende Teil-Lockdown mit Schließungen etwa von Gastronomiebetrieben war in der vergangenen Woche bis kurz vor Weihnachten verlängert worden. Im Beschlusspapier hieß es, Bund und Länder gingen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar erforderlich sein werden, insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels.
Für Kontakte im privaten Umfeld und in der Öffentlichkeit gilt: Es dürfen maximal fünf Personen zusammenkommen. Sie dürfen aus höchstens zwei Haushalten stammen oder müssen Verwandte in gerader Linie sein; Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft inbegriffen. Die Fünf-Personen-Obergrenze gilt in jedem Fall. Kinder der jeweiligen Haushalte sind bis einschließlich 14 Jahre ausgenommen.
Zu Weihnachten gibt es Lockerungen. In der Zeit vom 23. bis zum 27. Dezember dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen; die Anzahl der Haushalte ist in dieser Zeit nicht geregelt. Kinder der beteiligten Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind erneut ausgenommen. Zu Silvester und Neujahr gelten aber wieder die Beschränkungen aus dem restlichen Dezember. Hier geht die Landesregierung über den Bund-Länder-Beschluss hinaus und auch über die sonst oft strengen Regeln in Bayern: Dort treten die Feiertagslockerungen bereits zum 20. Dezember in Kraft und sollen bis Jahresende gelten.
Die bislang geschlossenen Einrichtungen bleiben zu, so auch in der Gastronomie. Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur für notwendige Zwecke zur Verfügung gestellt werden, dazu zählt Tourismus ausdrücklich nicht. Allerdings sind „in besonderen Härtefällen“ Übernachtungen zu privaten Zwecken erlaubt. Die Kabinettsvorlage, die unserer Zeitung vorliegt, führt aus, dass private Übernachtungen in der Weihnachtszeit als besondere Härtefälle gelten können, die vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind.
Der Amateur- und Breitensport, der Anfang November zum Erliegen gekommen ist, muss sich auf eine längere Corona-Pause einstellen. Die Profiligen im Fußball, Handball, Basketball und Eishockey werden bis zum Jahresende wohl weiter nur Geisterspiele austragen dürfen. Auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie Theater, Kinos oder Museen, Schwimmbäder, Thermen oder Freizeitparks, bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, allerdings ist die Anzahl der erlaubten Kunden im Raum begrenzt. In Einzelhandelsbetrieben und Märkten mit geschlossenen Räumen, deren Verkaufsfläche kleiner ist als zehn Quadratmeter, darf sich höchstens ein Kunde aufhalten. Ab einer Verkaufsfläche von 801 Quadratmetern gilt: Auf einer Fläche von 800 Quadratmetern darf sich maximal eine Person pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten. Auf der darüber hinausgehenden Fläche ist höchstens ein Kunde pro zwanzig Quadratmeter zulässig. Für den Lebensmitteleinzelhandel gilt Letzteres nicht: Wegen der besonderen Versorgungsfunktion bleibt dort ein Kunde je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche erlaubt.
Dieser Bereich ist bislang noch nicht klar geregelt. Kanzlerin Merkel hat angekündigt, sich um eine europaweite Schließung der Skigebiete zu bemühen. Sollte das nicht gelingen, wird Baden-Württemberg selbst entscheiden müssen. Dem Vernehmen nach gibt es in Regierungskreisen die Tendenz, Skilifte zumindest zwischen Weihnachten und Silvester zu schließen.
Die Maskenpflicht gilt künftig auch im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten sowie auf deren Parkflächen. Der Bund-Länder-Beschluss sieht Masken außerdem nicht mehr nur in stark frequentierten Innenstadtbereichen vor, sondern auch sonst an öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Das bedeutet auf stark frequentierten Wegen, etwa Friedhof-, Kirch- und Schulwege. Zudem ist nun auch in Arbeits- und Betriebsstätten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ausnahmen gibt es am Arbeitsplatz oder beim Arbeiten, wenn kein Publikumsverkehr besteht und gleichzeitig gewährleistet ist, dass ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.