Südwesten verschärft Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt

13. Oktober 2021 , 14:00 Uhr

Stuttgart (dpa) – Baden-Württemberg will die Corona-Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen.

Zwei Coronatests pro Woche

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage im Südwesten deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe.

Reaktion auf Gesundheitsministerkonferenz

Das Land reagiert mit der Verschärfung auf einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Montag. Danach ist der Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Einführung einer solchen Testpflicht geeignet. Die Maßnahme ist Teil der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg, die in Kürze verkündet werden soll.

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