Ettlingen (dpa/dk) – Nach dem schweren Sturz eines Bahnmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug geht der Streit um einen möglichen Haftbefehl weiter. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat Beschwerde eingelegt, nachdem das Amtsgericht den Haftbefehl gegen einen Fahrgast abgelehnt hatte.
Die Staatsanwaltschaft beruft sich nach eigenen Angaben auf neue Erkenntnisse zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung und zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten.
«Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Beschwerde auf weitere Erkenntnisse zum Ablauf der körperlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten sowie zu den persönlichen Verhältnissen des Beschuldigten», teilte die Behörde mit.
Nach der Auswertung eines Überwachungsvideos aus dem Regionalzug kommt die Staatsanwaltschaft zu einer anderen rechtlichen Bewertung als das Amtsgericht. Aus ihrer Sicht liegen die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vor. Die Ermittlungen laufen weiter.
Das Amtsgericht hatte den beantragten Haftbefehl gegen den Fahrgast nicht erlassen. Der Mann soll zuvor mit einem 26 Jahre alten Sicherheitsmitarbeiter in einen handgreiflichen Streit geraten sein.
Das Gericht erklärte, die Aufnahmen aus dem Zug hätten Zweifel am genauen Ablauf des Geschehens geweckt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll der Fahrgast den Sicherheitsmitarbeiter geschlagen und getreten haben.
Der Anwalt des Beschuldigten widerspricht dieser Darstellung. Gegenüber den «Badischen Neusten Nachrichten» sagte Joachim Lederle, sein Mandant habe nichts getan und sei selbst von dem 26-Jährigen angegriffen worden.
«Er hat nichts gemacht, er war völlig wehrlos», sagte Lederle der Zeitung.
Während des Gerangels soll die Zugtür nachgegeben haben. Der Sicherheitsmitarbeiter fiel daraufhin durch einen Spalt aus dem Regionalzug, der zu diesem Zeitpunkt mit rund 120 Kilometern pro Stunde unterwegs war.
Der Zug fuhr in Richtung Karlsruhe. Der 26-Jährige wurde bei dem Sturz schwerst verletzt, ist inzwischen aber außer Lebensgefahr.
Gegen den 36 Jahre alten und vorbestraften Tatverdächtigen wird wegen Körperverletzung ermittelt.