Baden-Württemberg (pm/dk) – Zigarette oder E-Zigarette an vielen Orten – das geht bald nicht mehr. Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Verschärfung des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. Damit wird das Rauchverbot deutlich ausgeweitet, vor allem an Orten, an denen sich häufig Kinder und Jugendliche aufhalten.
Künftig ist Rauchen unter anderem hier nicht mehr erlaubt:
Außerdem entfallen Raucherzonen auf Schulhöfen. Auch Raucherzimmer in Behörden soll es künftig nicht mehr geben.
Die neuen Regeln gelten nicht nur für klassische Zigaretten. Das Verbot umfasst auch E-Zigaretten, Vapes und Shishas – selbst dann, wenn damit kein Tabak, Nikotin oder Cannabis konsumiert wird. Als Begründung nennt das Gesetz, dass beim Verbrennen, Verdampfen oder Erhitzen potenziell gesundheitsschädliche Stoffe freigesetzt werden können.
Wer sich nicht an die neuen Rauchverbote hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Beim ersten Verstoß drohen bis zu 200 Euro Bußgeld. Wird man innerhalb eines Jahres erneut erwischt, können sogar bis zu 500 Euro fällig werden.
Die bisherigen Ausnahmeregelungen für Kneipen und Gaststätten bleiben größtenteils erhalten. Grundsätzlich ist Rauchen dort zwar verboten, erlaubt ist es aber weiterhin:
In größeren Gaststätten und Diskotheken darf weiterhin in abgetrennten Raucherräumen geraucht werden. Diese müssen künftig bereits am Eingang gekennzeichnet sein und dürfen ausschließlich von Erwachsenen betreten werden.
Halten sich Betreiberinnen und Betreiber nicht an die gesetzlichen Vorgaben, drohen Bußgelder von bis zu 3.330 Euro. Bei wiederholten Verstößen können sogar bis zu 6.500 Euro fällig werden.