Strengere Corona-Regeln im Südwesten nach Weihnachten

24. Dezember 2021 , 10:16 Uhr

Aus Sorge vor der Omikron-Variante werden die Corona-Regelungen im Südwesten nach Weihnachten noch weiter verschärft. Dazu passte die Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart die Corona-Verordnung an. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden erweitert. Und es gibt nun auch eine Sperrstunde in der Gastronomie. Die neuen Regelungen gelten ab 27. Dezember 2021.

Regelungen treten am Montag, den 27. Dezember 2021 in Kraft

Im Kampf gegen die Omikron-Variante hat die Landesregierung die Corona-Regelungen im Südwesten verschärft. Neue Vorschriften der Corona-Verordnung werden von diesem Montag (27. Dezember) an gelten – also erst nach Weihnachten. Das entschied die grün-schwarze Landesregierung am Donnerstag in Stuttgart.

Ungeimpfte dürfen sich nur mit einem Haushalt mit max. 2 Personen treffen

Für Geimpfte und Genesene gilt künftig eine Höchstzahl von zehn Menschen in Innenräumen und 50 im Freien. Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt zusammenkommen. Allgemein gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt. Außerdem wird empfohlen, in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske (wie KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken) zu tragen.

Sperrstunde in der Gastronomie

Die Sperrstunde in der Gastronomie beginnt um 22.30 Uhr und läuft bis 05.00 Uhr morgens. In der Silvesternacht beginne die Sperrstunde erst 01.00 Uhr.  Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen. Zu Veranstaltungen dürfen nun höchstens 500 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen. Das betreffe Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

2G+-Regel: Von 6 Monate auf 3 Monate verkürzt

Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der STIKO angepasst. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind dann nur noch Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben. Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Personen, die ihre Booster-Auffrischungsimpfung erhalten haben. Sowie Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

Verordnung gilt bis 24. Januar

Die neue Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte am Mittwoch bereits angekündigt, dass die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen im Südwesten unmittelbar nach den Feiertagen in Kraft treten sollen. Bund und Länder hatten sich am Dienstag unter anderem auf Kontaktbeschränkungen spätestens ab dem 28. Dezember geeinigt, um die Ausbreitung der Omikron-Variante zu bremsen.

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