Stuttgart (dpa/svs) – Wem gehört das Quadrat? Im Streit um einen quadratischen Haferriegel aus Mannheim hat Ritter Sport jetzt vor Gericht gewonnen. Der Schokoladenhersteller aus Waldenbuch sieht seine Markenrechte verletzt. Doch die Mannheimer Firma Wacker will sich nicht geschlagen geben und kündigt den Gang vor den Bundesgerichtshof an.
Im Markenrechtsstreit um den Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ hat das Oberlandesgericht Stuttgart zugunsten von Ritter Sport entschieden. Das Gericht gab der Klage des Schokoladenherstellers auf Unterlassung und Schadenersatz statt. Die Begründung: Die Verpackungen der beiden Produkte seien „überdurchschnittlich“ ähnlich. Auch die Waren selbst seien zumindest „durchschnittlich“ ähnlich. Damit bestehe laut Gericht eine Verwechslungsgefahr zwischen dem Haferriegel und der bekannten quadratischen Schokolade. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Bei Ritter Sport ist die Freude über die Entscheidung groß. Das Unternehmen betont, wie wichtig der Schutz der eigenen Marke sei. Das individuelle Erscheinungsbild sorge schließlich dafür, dass Kunden die Produkte im Supermarktregal wiedererkennen. Die Mannheimer Firma Wacker sieht das anders. Die Geschäftsführer Melanie und Matteo Wacker wollen die Entscheidung nicht einfach hinnehmen.
„Hier geht es nicht mal ums Kämpfen, sondern hier geht es einfach um Gerechtigkeit“, sagte Melanie Wacker nach dem Urteil.
Die beiden kündigten an, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen. Allerdings hat das Oberlandesgericht eine Revision nicht zugelassen. Die Wackers können dagegen noch eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.
Der Rechtsstreit läuft bereits seit 2025. Damals hatte Ritter Sport den Mannheimer Hersteller des quadratischen Haferriegels verklagt. Der Schokoladenhersteller fordert unter anderem Schadenersatz, einen Stopp der bisherigen Verpackung und den Rückruf bereits ausgelieferter Produkte. Im Januar hatte zunächst das Landgericht Stuttgart zugunsten der Mannheimer entschieden. Der zuständige Richter sah damals keine Verletzung der Markenrechte. Ritter Sport legte dagegen Berufung ein und bekam nun in zweiter Instanz recht.
Der Rechtsstreit hat auch Auswirkungen auf das Produkt selbst. Den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ mit Kokos- oder Haselnussgeschmack können Kunden mittlerweile nicht mehr im Internet bestellen. Damit will die Firma Wacker möglichen höheren Schadenersatzforderungen vorbeugen. Stattdessen gibt es vorübergehend einen klassischen länglichen Riegel. Der trägt einen durchaus passenden Namen: „Monnemer Klageriegel“. Ob der Streit um das Quadrat tatsächlich vor dem Bundesgerichtshof weitergeht, ist noch offen.