Streit um Online-Verkauf: Darf dm apothekenpflichtige Medikamente anbieten?

12. Februar 2026 , 15:37 Uhr

Karlsruhe (dpa/dk) – Die Drogeriemarktkette dm bietet in ihrem Onlineshop seit Kurzem neben klassischen Drogerieartikeln auch apothekenpflichtige Arzneimittel an. Genau das sorgt jetzt für juristischen Streit. Die Wettbewerbszentrale lässt das Geschäftsmodell vor Gericht prüfen.

Klage beim Landgericht Karlsruhe eingereicht

Wie die Wettbewerbszentrale mitteilte, erfolgt der Versand der Medikamente über eine tschechische Versandapotheke, die von einer dm-Konzerngesellschaft betrieben wird. Die Wettbewerbshüter sehen darin mögliche Verstöße gegen das Arzneimittel- und Apothekenrecht.

Eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe bestätigte den Eingang einer Klage. Details zum Inhalt wurden zunächst nicht bekannt.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Webshop angeboten werden dürfen, in dem gleichzeitig Produkte des täglichen Bedarfs verkauft werden.

Die Wettbewerbszentrale kritisiert:
„Bei dem neuen Geschäftsmodell wird das Drogeriesortiment mit dem den Apotheken vorbehaltenen Sortiment an apothekenpflichtigen Arzneimitteln vermischt.“

Was im stationären Handel – etwa eine „Apothekenecke“ in einer Drogerie – nicht erlaubt sei, könne auch im Internet nicht anders bewertet werden.

dm verweist auf Abmahnung

Nach Angaben des Unternehmens lag dm die Klage zunächst nicht vor. Geschäftsführer Sebastian Bayer erklärte, man habe im Dezember eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten und darauf fristgerecht geantwortet. Seitdem habe es keine weitere Korrespondenz gegeben.

Zusätzlich moniert die Wettbewerbszentrale, dass das gewählte Modell mit apothekenrechtlichen Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln nicht vereinbar sei. Die Konstruktion über eine konzernangehörige Versandapotheke in Tschechien werde beanstandet, da eine vergleichbare wirtschaftliche Beteiligung an einer deutschen Apotheke unzulässig wäre.

Grundsatzfrage für die Arzneimittelversorgung

Nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale geht es in dem Verfahren um mehr als nur einen Einzelfall. Es betreffe eine Grundsatzfrage der Arzneimittelversorgung in Deutschland.

Wann das Landgericht Karlsruhe über die Klage entscheiden wird, ist bislang offen.

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