Streit um Notfallpraxen: Stadt Neuenbürg scheitert vor Gericht

24. März 2025 , 16:51 Uhr

Neuenbürg(dpa/dk) – Die geplante Schließung der Notfallpraxis in Neuenbürg sorgt für massiven Widerstand in der Region. Gemeinsam mit den Städten Bad Saulgau und Kirchheim unter Teck hatte Neuenbürg versucht, im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart gegen die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) vorzugehen. Doch das Gericht hat den Antrag nun abgelehnt.

Keine Mitbestimmung für Kommunen

Die Kommunen argumentierten, sie seien nicht in die Entscheidungsprozesse der KVBW einbezogen worden. Doch das Gericht urteilte, dass es keine gesetzlichen Vorgaben dafür gebe, wie die KVBW den Notfalldienst organisieren müsse. Ihr stehe ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Gegen den Beschluss können die Städte allerdings noch Beschwerde beim Landessozialgericht einlegen.

Schließung der Notfallpraxis in Neuenbürg ab April

Die KVBW plant, insgesamt 18 Notfallpraxen im Land schrittweise bis November 2025 zu schließen – darunter auch die in Neuenbürg. Bereits zum 1. April soll dort der Betrieb eingestellt werden. Weitere Schließungen sind für Ende Juni, Ende Juli, Ende September und Ende Oktober vorgesehen. Auch die Praxen in Ettlingen und Nagold sind betroffen.

Neue Struktur mit weniger Standorten

Künftig sollen laut KVBW 95 Prozent der Patientinnen und Patienten innerhalb von 30 Minuten Fahrzeit eine Notfallpraxis erreichen, maximal jedoch innerhalb von 45 Minuten. Die neuen Standorte sollen in Zukunft ausschließlich an Kliniken mit einer Notaufnahme angesiedelt werden.

Klageverfahren noch nicht beendet

Neben dem abgewiesenen Eilantrag läuft weiterhin ein Hauptsacheverfahren der betroffenen Städte gegen die KVBW vor dem Sozialgericht. Ein Urteil in diesem Verfahren steht noch aus.

Notfallversorgung bleibt wichtiges Thema

Die Notfallpraxen übernehmen wichtige Aufgaben im Bereitschaftsdienst, etwa wenn Hausärzte geschlossen haben. Gerade in ländlichen Regionen wie dem Enzkreis könnte eine Schließung lange Wege und Versorgungslücken für Patientinnen und Patienten bedeuten. Die Entscheidung des Gerichts dürfte deshalb in Neuenbürg und Umgebung weiter für Diskussionen sorgen.

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