Karlsruhe (pm/dk) – Der juristische Konflikt zwischen dem ehemaligen KSC-Vizepräsidenten Martin Müller und verschiedenen Vertretern des Karlsruher SC sowie dem Fandachverband Supporters Karlsruhe 1986 e.V. zieht sich weiter hin. Müller hatte in mehreren Verfahren beim Landgericht Karlsruhe Unterlassungsklagen eingereicht, weil er sich durch öffentliche Aussagen in seinem Ansehen verletzt sieht. In mehreren Fällen gibt es nun Entscheidungen – mit gemischten Ergebnissen für den Kläger.
Im Verfahren gegen den Vorsitzenden und die beiden stellvertretenden Vorsitzenden des KSC-Mitgliederrats hat die Pressekammer des Landgerichts die Klage vollständig abgewiesen. Die Äußerungen seien in einer einmaligen Ausnahmesituation Anfang 2024 gefallen – zu einer Zeit, als intern über Müllers Abwahl diskutiert wurde. Das Gericht betonte, dass keine Wiederholungsgefahr bestehe. Da eine solche Voraussetzung für eine Unterlassungsklage aber zwingend sei, könne dem Antrag nicht stattgegeben werden. Ob die Aussagen selbst rechtswidrig waren, wurde aufgrund dieser Einschätzung nicht geprüft.
Im Fall des KSC-Geschäftsführers Michael Becker nahm Müller seine Klage auf Anraten des Gerichts zurück und verzichtete auf den Unterlassungsanspruch. Ein Verzichtsurteil wird in Kürze erwartet.
Die Klage gegen KSC-Präsident Holger Siegmund-Schultze bleibt dagegen anhängig (Az. 7 O 316/24). Eine gütliche Einigung war bereits zuvor gescheitert. Der Fall wird im Oktober 2025 vor der VII. Zivilkammer des Landgerichts weiterverhandelt.
Besonders brisant bleibt das Verfahren gegen den Fandachverband Supporters Karlsruhe 1986 e.V. und dessen Vorstand. Das Landgericht stellte fest, dass die Wiederholungsgefahr nicht entfallen sei – unter anderem, weil die beanstandeten Aussagen weiterhin online abrufbar sind. Von den insgesamt neun Aussagen, die Müller kritisiert, sah das Gericht die Mehrzahl als zulässig an, da sie entweder keinen herabwürdigenden Charakter hätten oder auf einem unstrittigen Tatsachenkern basierten.
Eine Aussage wertete die Kammer jedoch als Persönlichkeitsrechtsverletzung, da sie ohne ausreichende Tatsachengrundlage getroffen worden sei. Zwei weitere Aussagen sollen nun in einem Beweisverfahren durch Zeugenvernehmung weiter aufgeklärt werden. Dabei steht im Fokus, ob Müller einem Journalisten interne Informationen über den KSC angeboten habe – mit dem Ziel, über eine Veröffentlichung Einfluss auf personelle Entscheidungen innerhalb des Clubs zu nehmen.
Ein Termin für die Beweisaufnahme wird derzeit mit den Beteiligten abgestimmt.