Mannheim (dpa/tk) – Nach der Pandemie hat das Land an Unternehmer gezahlten Corona-Soforthilfen zurückgefordert. Die haben sich vor Gerichtgewehrt. Der Verwaltungsgerichtshof hat einigen Klägern Recht gegeben.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat im Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen in fünf Fällen den Unternehmern recht gegeben. Sie müssen nach der Entscheidung des Gerichts das Geld aus der Corona-Pandemie nicht an das Land zurückzahlen. Unter diesen Fällen ist beispielsweise der des Friseurs Holger Schier aus Heidenheim an der Brenz, bei dem es um 10.424 Euro geht.
Im Fall eines Fahrschulbetreibers entschied das Gericht im Sinne des Landes – die Rückforderung der Corona-Soforthilfe sei berechtigt. Hier wies das Gericht eine Berufung des Unternehmens gegen die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts zurück. Die Begründungen für die Urteile werden laut Gericht erst im November vorliegen.
Bei den sechs Fällen handelt es sich um Musterfälle, die laut Gericht beispielhaft für Hunderte andere Verfahren geführt werden. Diese ruhen derzeit. Aktuell sind laut L-Bank noch rund 1.400 Klagen von Unternehmern gegen Rückforderungen anhängig.