Streit über Corona-Hilfen - Teil der Unternehmer gewinnt

09. Oktober 2025 , 11:31 Uhr

Mannheim (dpa/tk) – Nach der Pandemie hat das Land an Unternehmer gezahlten Corona-Soforthilfen zurückgefordert. Die haben sich vor Gerichtgewehrt. Der Verwaltungsgerichtshof hat einigen Klägern Recht gegeben.

Fünf Unternehmern Recht gegeben

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat im Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen in fünf Fällen den Unternehmern recht gegeben. Sie müssen nach der Entscheidung des Gerichts das Geld aus der Corona-Pandemie nicht an das Land zurückzahlen. Unter diesen Fällen ist beispielsweise der des Friseurs Holger Schier aus Heidenheim an der Brenz, bei dem es um 10.424 Euro geht.

Das Gericht wies die Berufungen der L-Bank gegen vier Urteile mehrerer Verwaltungsgerichte zurück. In einem Fall eines Winzers aus Freiburg war die Berufung des Unternehmers gegen eine Entscheidung der ersten Instanz erfolgreich. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Begründungen für die Urteile werden für November erwartet

Im Fall eines Fahrschulbetreibers entschied das Gericht im Sinne des Landes – die Rückforderung der Corona-Soforthilfe sei berechtigt. Hier wies das Gericht eine Berufung des Unternehmens gegen die Entscheidung des zuständigen Verwaltungsgerichts zurück. Die Begründungen für die Urteile werden laut Gericht erst im November vorliegen.

Bei den sechs Fällen handelt es sich um Musterfälle, die laut Gericht beispielhaft für Hunderte andere Verfahren geführt werden. Diese ruhen derzeit. Aktuell sind laut L-Bank noch rund 1.400 Klagen von Unternehmern gegen Rückforderungen anhängig.

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