Bruchsal (pm/dk) – Das Verbot der Straßenprostitution in Bruchsal bleibt bestehen und wird sogar ausgeweitet. Das Landratsamt Karlsruhe verlängert die bisherige Allgemeinverfügung für das Gewerbegebiet „Wendelrot“ und nimmt zusätzlich auch das Gebiet der „Bahnstadt“ mit auf. Die neue Regelung tritt am Mittwoch, 1. April, in Kraft und gilt bis Samstag, 31. Oktober.
Damit bleibt das Erbringen sexueller Dienstleistungen im öffentlichen und öffentlich einsehbaren privaten Raum ebenso untersagt wie der Aufenthalt von Prostituierten zur Geschäftsanbahnung. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Das Verbot umfasst künftig zwei Bereiche im Stadtgebiet Bruchsal.
Der erste Bereich betrifft weiter das Gewerbegebiet „Wendelrot“. Er wird begrenzt durch die A5, die Bahnstrecke Graben-Neudorf–Bruchsal, die B35, den Saalbachkanal, die südliche Grundstücksgrenze des Baumarkts „Bauhaus“ und den anschließenden Feldweg bis zur A5. Zusätzlich einbezogen ist der komplette Straßenraum der Kammerforststraße östlich der Kreuzung mit der B35 bis 100 Meter über den Kreuzungspunkt hinaus.
Neu hinzu kommt als zweiter Bereich die „Bahnstadt“. Er umfasst das Gebiet entlang der Bahnstrecke Heidelberg–Karlsruhe mit den angrenzenden Straßenzügen Bahnübergang Ernst-Blickle-Straße, Ernst-Blickle-Straße, Schnabel-Henning-Straße, Friedensstraße und Werner-von-Siemens-Straße einschließlich der jeweiligen Straßenräume. Zusätzlich gelten die Regelungen auch für den vollständigen Straßenraum der Paul-Gerhardt-Straße südwestlich der Kreuzung mit der Ernst-Blickle-Straße bis 50 Meter nach dem Kreuzungspunkt sowie für den entsprechenden Abschnitt der Ernst-Blickle-Straße nordwestlich dieser Kreuzung. Ebenfalls eingeschlossen sind sämtliche Grün- und Platzflächen vor den Gebäuden Werner-von-Siemens-Straße 2 bis 8.
Hintergrund der Allgemeinverfügung ist nach Angaben des Landratsamts, dass sich die Straßenprostitution nach dem Verbot in Karlsruhe zunehmend nach Bruchsal verlagert hatte. Das hatte zunächst vor allem das Gebiet „Wendelrot“ betroffen.
Bereits seit Dienstag, 26. August 2025, galt dort ein Verbot der Straßenprostitution. Damals hatte das Landratsamt mit einer Allgemeinverfügung reagiert, nachdem es nach eigenen Angaben vermehrt zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gekommen war.
Jetzt wird die bisherige Regelung nicht nur verlängert, sondern auch auf die „Bahnstadt“ ausgedehnt. Als Grund nennt das Landratsamt eine zunehmende Zahl an Störungen der Sicherheit und Ordnung inzwischen auch in diesem Bereich.
Auch in Karlsruhe bleibt die Straßenprostitution weiterhin untersagt – dort gilt das Verbot noch bis zum 21. September 2026.