Bruchsal (pm/ms) – Das Landratsamt Karlsruhe hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab Dienstag, 26. August 2025, ein Verbot der Straßenprostitution im Bruchsaler Gewerbegebiet „Wendelrot“ vorsieht. Damit ist dort jede Form der sexuellen Dienstleistungen im öffentlichen Raum, das Ansprechen von Personen sowie der Aufenthalt zur Geschäftsanbahnung untersagt.
In den vergangenen Monaten hatte sich die Straßenprostitution aus Karlsruhe nach dem dortigen Verbot zunehmend ins Gebiet „Wendelrot“ verlagert. Laut Landratsamt kam es dabei vermehrt zu Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Mit dem Verbot soll nun gegengesteuert werden.
Das Verbot umfasst das Gebiet zwischen der A5, der Bahnstrecke Graben-Neudorf–Bruchsal, der B35, dem Saalbachkanal und der südlichen Grundstücksgrenze des Baumarkts „Bauhaus“ sowie den gesamten Straßenraum der Kammerforststraße östlich der B35 bis 100 Meter nach der Kreuzung. Verstöße gegen die Verfügung können mit Bußgeldern von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2026.