Strafprozess gegen Alpirsbacher Wahlsieger steht bevor

29. April 2025 , 04:35 Uhr
Nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren zur Bürgermeisterwahl in Alpirsbach soll am 4. Juli ein Strafprozess gegen Wahlsieger Sven Christmann beginnen. Es geht unter anderem um Bestechlichkeit.

Zweiter Prozess gegen Christmann

Die Außenstelle Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe hat laut eines Sprechers sechs Verhandlungstermine bis zum 8. August angesetzt. Hintergrund ist die Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei. Wegen Aussagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen hierzu war dem parteilosen Polizeihauptkommissar der Wahlsieg aberkannt worden.

Wähler getäuscht

Christmann hatte bei der Stichwahl in dem 6.000-Einwohner-Stadt im Landkreis Freudenstadt Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen erhalten. Damit gewann er die Wahl gegen Amtsinhaber Michael Pfaff.

Doch weil er die Wähler aus Sicht des Landratsamts im Hinblick auf sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht hatte, annullierte die Behörde die Wahl. Christmann hätte aus Sicht des Landratsamts darüber aufklären müssen, dass er aufgrund der Ermittlungen nicht aktiv im Dienst sei.

Christmann hatte auf seiner Internetseite erklärt, er habe zu keinem Zeitpunkt bestritten, dass er neben anderen in ein Ermittlungsverfahren einbezogen sei. «Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe.»

Neuwahl im Juni

Doch das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Behörde: Nach dessen Feststellung war Christmann die Führung der Dienstgeschäfte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung untersagt worden – wegen des Verdachts, dass er sich in einem dienstlichen Beschaffungsvorgang einen vermögenswerten Vorteil verschafft habe.

Indem Christmann kurz vor der Wahl dementiert habe, dass er deshalb suspendiert worden sei, habe er eine «bedeutsame Täuschung» begangen, so das Gericht. Diese sei geeignet gewesen, das Ergebnis der Wahl gesetzwidrig zu beeinflussen. Sein Anwalt teilte mit, Christmann werde keine Rechtsmittel einlegen. Am 22. Juni muss neu gewählt werden.

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