Horb (dpa/dk) – Ein Jahr nach dem tödlichen Unglück auf einer Brückenbaustelle in Horb gibt es eine juristische Entscheidung: Gegen den Kranführer wurde ein Strafbefehl erlassen. Bei dem Absturz einer Transportgondel waren im Mai 2025 drei Arbeiter ums Leben gekommen.
Nach dem Absturz einer Transportgondel auf einer Brückenbaustelle in Horb am Neckar hat das Amtsgericht Horb Strafbefehl gegen einen Kranführer erlassen. Es geht um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung in drei Fällen.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Strafbefehl zuvor beantragt. Vorgesehen sind demnach zwölf Monate Bewährungsstrafe sowie eine Geldauflage im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Der Kranführer kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. Sollte er das tun, würde es zu einer Hauptverhandlung kommen.
Die Ermittler waren bereits kurz nach dem Unglück von menschlichem Versagen als Ursache ausgegangen. Nach Abschluss der Ermittlungen teilte die Anklagebehörde nun mit, dass technische Mängel ausgeschlossen werden könnten.
Das Unglück war am 20. Mai 2025 passiert und hatte weit über die Region hinaus für Entsetzen gesorgt.
Nach den Ermittlungsergebnissen war die Transportgondel am Haken eines 105 Meter hohen Arbeitskrans eingehängt. Sie sollte drei Arbeiter auf eine Plattform in 60 Metern Höhe bringen.
Die Gondel befand sich zwischen einem bereits gebauten Brückenpfeiler und einem Arbeitsgerüst. Zwischen Pfeiler und Gerüst war in 55 Metern Höhe ein Sicherungsseil gespannt. Dieses soll der damals 36 Jahre alte Kranführer übersehen haben, als er die Gondel nach oben in Richtung Plattform beförderte.
Dabei kollidierte das Kranseil mit dem Sicherungsseil und riss. Die Gondel stürzte in die Tiefe.
Bei dem Absturz kamen drei Bauarbeiter ums Leben. Sie waren zwischen 40 und 46 Jahre alt. Nach Angaben der Ermittler handelte es sich um zwei Männer aus Polen und einen Mann aus Deutschland. Alle drei waren sofort tot.
Die Baustelle liegt in Horb am Neckar im Landkreis Freudenstadt.