Störenfriede im Karlsruher Tunnel unterwegs

16. März 2022 , 08:00 Uhr

Karlsruhe (pm/mt) – Störenfriede treiben im Karlsruher Tunnel ihr Unwesen. Die Unbekannten lösen immer wieder die Nothalte der Rolltreppen aus. Die VBK weißt noch mal darauf hin, dass der Missbrauch strafbar ist und zur Anzeige gebracht wird.

Rolltreppen werden von tausenden Fahrgästen genutzt

Der im Dezember 2021 neu eröffnete Karlsruher Stadtbahntunnel hat insgesamt 56 Rolltreppen, die täglich von tausenden Fahrgästen auf dem Weg zu den Haltestellen genutzt werden. „Leider mussten wir in den ersten drei Monaten des Tunnelbetriebs feststellen, dass immer wieder von Unbekannten missbräuchlich und ohne ersichtlichen Grund die Nothalte an einzelnen Fahrtreppen betätigt werden“, sagt Dr. Christian Homagk, Leiter der Instandhaltung Infrastruktur bei den Verkehrsbetrieben Karlsruhe (VBK).

Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste besonders betroffen

„Wir möchten an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei dem Missbrauch von Nothalten oder der Beeinträchtigung von Nothilfemitteln in jedem einzelnen Fall
um eine strafbaren Vorgang handelt“, so Dr. Homagk weiter. Die Vorfälle seien gleich in mehrfacher Hinsicht sehr ärgerlich. Zahlreiche Fahrgäste – insbesondere diejenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind – sind auf die funktionierenden Fahrtreppen angewiesen. Grundsätzlich haben die VBK sämtliche Fahrtreppen im Tunnel mittel Videoüberwachung stets im Blick. Doch sobald der Nothalt betätigt wurde, ist die Fahrtreppe außer Betrieb, bis die VBK-Mitarbeiter der Bahnmeisterei sich vor Ort selbst davon überzeugt haben, dass keine Gefahr besteht. Erst dann kann die Fahrtreppe dort wieder in Gang gesetzt werden.

Einsatz ist zeit- und personalintensiv

Somit stellt der Missbrauch der Nothalte auch für die VBK ein großes Ärgernis da, da immer wieder Mitarbeiter der Bahnmeisterei zur jeweils betroffenen Haltstelle ausrücken und die Störung beheben müssen. „Dieser Einsatz ist zeit- und personalintensiv und verursacht zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit“, sagt Christian Homagk und ergänzt: „Einen Nothalt ohne Gefahr auszulösen ist kein Kavaliersdelikt und wird von den Verkehrsbetrieben konsequent zur Anzeige gebracht. Kommt es aber tatsächlich zu einer Gefahrensituation auf der Fahrtreppe, sollte man selbstverständlich nicht zögern, den Nothalt zu betätigen.“

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