Region (ms) – In der Region rund um Karlsruhe gilt seit dem 14. November 2025 eine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltung entlang des Rheins – ausgelöst durch Vogelgrippe‑Nachweise bei Wildvögeln im Umkreis.
Die Tierseuchenbehörden in Baden‑Württemberg haben in einem etwa drei Kilometer breiten Korridor entlang des Rheins infizierte Wildvögel mit dem hochpathogenen Virus H5N1 nachgewiesen.
Ziel der Stallpflicht ist es, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern und so das Risiko einer Ausbreitung auf Nutz‑ und Heimgeflügelbestände zu verringern.
Geflügelarten wie Hühner, Enten, Gänse, Puten und Lauf‑ oder Ziergeflügel dürfen nicht mehr ins Freiland, sofern sie im betroffenen Gebiet gehalten werden.
Die Anordnung gilt zunächst bis 15. Januar 2026, kann aber bei sich ändernder Lage verlängert werden.
Geflügelhalter müssen ihre Bestände melden sowie Biosicherheits‑ und Hygienemaßnahmen einhalten: z. B. keine Fütterung von Wildvögeln, Schutznetze oder abgeschlossene Ställe.
Die Maßnahme gilt im Land Baden‑Württemberg entlang des Rheins von Mannheim bis in den Ortenaukreis – betroffen sind demnach auch die Stadt und der Landkreis Karlsruhe sowie der Landkreis Rastatt.
Überprüfen, ob der Standort des Geheges im betroffenen Korridor liegt.
Wenn ja: Freilandhaltung beenden, Stall oder geschützte Anlage anbieten.
Biosicherheitsmaßnahmen sofort umsetzen: z. B. Wechselkleidung, Reinigung von Schuhen, kein Kontakt zu Wildvögeln.
Verdachtsfälle melden: Kranke oder verendete Wildvögel bitte nicht anfassen, stattdessen das zuständige Veterinäramt informieren.
Die Vogelgrippe‑Welle 2025 zeigt eine verstärkte Dynamik – vor allem in Zug‑ und Rastvogelgebieten. Halten sich Wildvögel längere Zeit auf einem Gewässer (wie dem Rhein) auf, steigt das Infektionsrisiko in Freiland‑Geflügelhaltung. Die Aufstallung ist eine präventive Maßnahme, um größere Ausbrüche und tierwirtschaftliche Schäden zu vermeiden.
Für Geflügelhalter in der Region heißt es jetzt: schnell handeln. Die Stallpflicht ist eine Reaktion auf konkrete Vogelgrippe‑Nachweise. Wer frühzeitig Schutzmaßnahmen umsetzt, schützt Betrieb, Bestand und vor allem: Tiere. Die Bevölkerung kann unterstützen, indem tote Wildvögel gemeldet und nicht berührt werden.