Region (pm/dk) – Entlang des Rheins gilt ab Freitag eine umfassende Stallpflicht für Geflügel. Hintergrund sind neue Funde von mit Vogelgrippe infizierten Wildvögeln, wie das Landwirtschaftsministerium in Stuttgart mitteilte. Die Regelung bleibt vorerst bis 15. Januar 2026 bestehen.
Stallpflicht in mehreren Regionen
Die Stallpflicht betrifft das gesamte Rheingebiet von Mannheim bis einschließlich Ortenaukreis. In der Region betrifft das die Stadt- und Landkreise Karlsruhe und Rastatt, sowie die Stadt Baden-Baden. Je nach örtlichen Bedingungen – etwa Nähe zu Gewässern – müssen Geflügelhalter ihre Tiere im Umkreis von rund drei Kilometern zum Rhein entweder in geschlossene Ställe bringen oder Ausläufe mit engmaschigen Netzen sichern.
Betroffen sind alle üblichen Nutz- und Ziergeflügelarten: Hühner, Puten, Enten, Gänse sowie weitere Arten wie Wachteln, Fasane oder Perlhühner.
Die Maßnahme ist mit der Geflügelwirtschaft und Kleintierzüchtern abgestimmt.
Wildvögel in Baden-Baden positiv getestet
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat vier tote Wildvögel entlang des Rheins positiv auf das Virus H5N1 getestet – zwei in Mannheim und zwei im Ortenaukreis.
Weitere Funde aus Karlsruhe und Rastatt befinden sich noch in der Untersuchung. Das Ministerium rechnet in den kommenden Tagen mit Ergebnissen. In Baden-Baden ist bei zwei Wildvögeln Virus nachgewiesen worden. Bei den infizierten Tieren handelt es sich um einen Kranich und einen Waldkauz.
Land setzt auf risikoorientiertes Vorgehen
Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) betonte, dass die Lage eng beobachtet werde:
Man stalle nur auf, wenn das Risiko eines Viruseintrags hoch sei. Eine landesweite Stallpflicht sei aktuell nicht notwendig – auch weil das Aufstallen für Tiere Stress bedeute.
Er verwies darauf, dass sich die Vogelgrippe erfahrungsgemäß über mehrere Monate bis ins Frühjahr ziehen könne.
Vogelgrippe in Deutschland auf dem Vormarsch
Deutschlandweit breitet sich die Vogelgrippe seit Wochen stark aus, besonders im Osten und Norden. In Baden-Württemberg musste nördlich von Ulm bereits ein Betrieb mit 15.000 Tieren geräumt werden. Auch im Südwesten wurden mehrere infizierte Wildvögel entdeckt – unter anderem im Landkreis Reutlingen, in Göppingen sowie am Rhein und Bodensee.
Wichtig: Wildvögel nicht anfassen
Für Menschen besteht laut Robert Koch-Institut derzeit kein erhöhtes Risiko. Dennoch gilt:
Wer geschwächte oder tote Wasservögel, Greifvögel oder Rabenvögel findet, sollte diese nicht berühren, sondern den Fundort dem zuständigen Veterinäramt melden.