Stadtwerke Karlsruhe warnen: Vorsicht bei Haustürgeschäften

22. Juli 2020 , 12:03 Uhr

Karlsruhe (pm/lk) – Die Stadtwerke Karlsruhe warnen momentan vor Vertragsabschlüssen an der Haustür. Offenbar sind momentan Vertreter anderer Energieversorger hauptsächlich in Durlach unterwegs. Einer gibt sogar vor, Mitarbeiter der Stadtwerke zu sein. So versuchen die Vertreter neue Strom- oder Gasverträge auf den Weg zu bringen.

Vertreter in Durlach unterwegs

Derzeit melden sich bei den Stadtwerken Karlsruhe vermehrt Kunden, hauptsächlich aus Durlach, die an der Haustür bei Vertretern fremder Strom- und Gasanbieter Verträge abgeschlossen haben. Einige dieser Vertreter gehen so weit, dass sie den Bürgern vorgeben, ein Mitarbeiter der Stadtwerke Karlsruhe zu sein.

Bürger werden überrumpelt

Diese Haustürgeschäfte bergen das Risiko, dass die Betroffenen unvorbereitet oder übereilt eine Entscheidung zu ihrem Energieversorger treffen: Viele werden überrumpelt und geben vertragsrelevante Daten preis, anhand derer dann der neue Strom- oder Gasvertrag auf den Weg gebracht wird. Schriftliche Unterlagen erhalten sie oft nicht, Rückfragen werden nur ausweichend beantwortet.

Angebote dringend vorher prüfen

Die Verbraucherzentralen und die Stadtwerke Karlsruhe raten dringend dazu, sich von Vertretern an der Haustür immer den Ausweis zeigen und sich die Vertragsunterlagen zur Prüfung aushändigen zu lassen, um dann erst nach dem Besuch eigenständig eine Entscheidung zu treffen. Die Stadtwerke raten die Angebote gründlich zu Prüfen und keinesfalls Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung, Zählernummer oder Kundennummer herauszugeben.

Unterlagen schriftlich geben lassen

Auch bei Telefonanrufen sollten die Vertragsunterlagen zugesandt werden, um sich dann in Ruhe damit auseinander setzen zu können. Ein seriöser Anbieter setzt den Kunden nicht unter Druck, sondern lässt diesen selbst entscheiden, ob und wann er einen Vertrag abschließen möchte. Wer unabsichtlich einen Vertrag unterzeichnet hat, kann Telefon- und Haustürgeschäfte binnen 14 Tagen beim Vertragspartner widerrufen. Dies sollte per Einschreiben geschehen.

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