Bühl (pm/tk) – Die Stadt Bühl setzt neuerdings Stadtjäger ein. Bei Problemen mit Wildtieren innerhalb der bebauten Gebiete und befriedeten Bezirke – Flächen, auf denen die reguläre Jagd nicht ausgeübt werden darf – sind sie Ansprechpartner für Bürger, inklusive aller Ortsteile. Für die Jagdbezirke sind weiterhin die jeweiligen Jagdpächter zuständig.
Die Aufgaben der Stadtjäger umfassen insbesondere die Beratung und Prävention sowie – als letztes Mittel – die Gefahrenabwehr. Sie sind speziell für das Wildtiermanagement in urbanen Gebieten ausgebildet und können Abhilfe schaffen durch Beratung zu präventiven Maßnahmen und bei der Schadensabwehr, Vergrämung von Wildtieren sowie Bejagung von verletzten, kranken oder seuchenverdächtigen Wildtieren.
Die Jagd darf dabei nur ausgeübt werden, wenn präventive Maßnahmen keinen Erfolg versprechen oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Stadtjäger dürfen nur im Zusammenhang mit bejagbaren Wildtieren wie Steinmarder, Fuchs, Dachs, Waschbär oder Iltis tätig werden. Eine Liste lässt sich dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG – Anlage zu §7) entnehmen.
Die Stadtjäger sind selbstständig tätig und können direkt von den Grundstückseigentümern beauftragt werden, die auch die Kosten für den Einsatz tragen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Auftraggeber und dem Stadtjäger.
Siegfried Adolf, Telefon 0174 / 974 76 73
Malus Nold, Telefon 0152 / 2601 81 26
Lothar Loris, Telefon 0157 / 59 60 45 78.
Per E-Mail sind die Stadtjäger an buehl@stadtjagd-rastatt.de zu erreichen.