Karlsruhe (pm/svs) – Die Stadt Karlsruhe hat ein sechsmonatiges Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 21. März 2025, in Kraft und basiert auf dem Prostituiertenschutzgesetz.
Die Entscheidung wurde auf Grundlage von Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Karlsruhe getroffen. Diese ergaben konkrete Hinweise auf kriminelle Strukturen, die Prostituierte im Stadtgebiet ausnutzen.
Bereits im Januar 2025 führten die Staatsanwaltschaft und die Kriminalpolizei Karlsruhe in Zusammenarbeit mit ungarischen Behörden umfangreiche Maßnahmen im Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsprostitution durch. Dabei wurden in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar sieben Haftbefehle gegen Beschuldigte aus dem Raum Karlsruhe und Rastatt vollstreckt.
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup begründet das Verbot mit den aktuellen Ermittlungsresultaten:
„Die vorliegenden Erkenntnisse, auch im Nachgang zu der öffentlichkeitswirksamen Polizeimaßnahme, zeigen konkrete Belege für kriminelle Organisationsstrukturen zum Nachteil von Prostituierten im Karlsruher Stadtgebiet. Das Verbot ist damit gerechtfertigt.“
Das Verbot wurde vorab mit Fachberatungsstellen abgestimmt. Betroffenen Frauen und Männern wird somit gezielte Beratung, Schutz und Unterstützung angeboten.
Die Einhaltung des Verbots wird durch Polizei und Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) überwacht. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit entsprechenden Sanktionen geahndet werden.
Die Stadt Karlsruhe setzt mit dieser Maßnahme ein klares Zeichen gegen Menschenhandel und kriminelle Strukturen im Prostitutionsmilieu.