Stadt Karlsruhe darf unangemeldete Corona-Demos verbieten

04. Februar 2022 , 15:41 Uhr

Karlsruhe/Mannheim (dpa/lk) – Die Stadt Karlsruhe darf weiterhin unangemeldete und als „Montagsspaziergänge“ deklarierte Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung verbieten.

Beschwerde der Stadt erfolgreich

Die Beschwerde der Stadt Karlsruhe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, nach der eine städtische Verfügung ungültig ist, war vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolgreich. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss änderte der VGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Eilantrag eines Klägers ab.

Erhöhte Ansteckungsgefahren

Die Stadt habe aufgrund von Erfahrungen mit früheren „Spaziergängen“ davon ausgehen dürfen, dass die Maskenpflicht und das Abstandsgebot nicht nur vereinzelt nicht eingehalten würden, begründet der VGH seine Entscheidung. Damit würden während der Omikron-Welle ganz erheblich erhöhte Ansteckungsgefahren einhergehen – dies rechtfertige das präventive Verbot in einer Großstadt wie Karlsruhe.

Gewährleistung der Schutzmaßnahmen

Die Gefahrenbeurteilung unterscheide sich im Vergleich zu angemeldeten Versammlungen erheblich, weil bei diesen vorher Kooperationsgespräche stattfänden und ein Hygienekonzept erstellt werden könne. Auch gewährten ein Versammlungsleiter und Ordner besser die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 10 S 236/22).

Abschließende Klärung im Hauptverfahren

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte es in einem Freiburger Fall kürzlich abgelehnt, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-„Spaziergänge“ mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Die höchsten deutschen Richter ließen aber die Frage offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann. Die Klärung bleibe dem Hauptverfahren vorbehalten, hieß es in dem Beschluss (Az. 1 BvR 208/22).

https://www.die-neue-welle.de/blaulicht/stadt-karlsruhe-verbietet-auch-weiterhin-montagsspaziergaenge

Anzeige

Das könnte Dich auch interessieren

31.12.2025 Mehr Menschen werden Opfer von K.-o.-Tropfen Region (dpa/jal) – Kurz beim Feiern nicht aufgepasst und schnell kann die fröhliche Partynacht zum Alptraum werden: Der Missbrauch von K.-o.-Tropfen macht der Polizei in Baden-Württemberg immer häufiger zu schaffen. Für 2025 rechne man sowohl bei der Zahl der Fälle als auch bei der Zahl der Opfer mit einem Anstieg, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums mit. K.-o.-Tropfen 24.12.2025 Straftaten von Klimaaktivisten deutlich rückläufig Region (dpa/jal) – Sie kleben sich auf der Straße fest, blockieren Zufahrten, montieren Verkehrsschilder ab: Klimaaktivisten haben mit ihren illegalen Aktionen in den vergangenen Jahren auch in Baden-Württemberg für Aufsehen gesorgt. Die Zahl der politisch motivierten Straftaten von Klimaaktivisten im Land ist aber zwischenzeitlich deutlich zurückgegangen. Nach einem Höchststand im Jahr 2023 (insgesamt 239 Straftaten) setzt sich 20.12.2025 Karlsruhe - Schwerpunktkontrolle von VBK und Polizei in der Adventszeit Karlsruhe (pol/nr) - Während Karlsruhe schön weihnachtlich mehrere tausende Besucher empfängt bei seinen zahlreichen Weihnachtsmärkten plante die Polizei und die VBK zusammen eine Schwerpunktkontrolle in den Straßenbahnen und auch bei den Autofahrern. 23.11.2025 Feuer im Karlsruher Europabad sorgt für kurzen Schreckmoment Karlsruhe (er24/jal) – Kurzer Schreckmoment am Samstagnachmittag im Karlsruher Europabad: Gegen 13.15 Uhr kam es im Europabad in der Hermann-Veit-Straße in Karlsruhe zu einem Brandausbruch. Ein Großaufgebot an Einsatzkräften rückte an.