Stadt Karlsruhe darf unangemeldete Corona-Demos verbieten

04. Februar 2022 , 15:41 Uhr

Karlsruhe/Mannheim (dpa/lk) – Die Stadt Karlsruhe darf weiterhin unangemeldete und als „Montagsspaziergänge“ deklarierte Demonstrationen gegen die Corona-Verordnung verbieten.

Beschwerde der Stadt erfolgreich

Die Beschwerde der Stadt Karlsruhe gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, nach der eine städtische Verfügung ungültig ist, war vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg erfolgreich. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss änderte der VGH die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und lehnte den Eilantrag eines Klägers ab.

Erhöhte Ansteckungsgefahren

Die Stadt habe aufgrund von Erfahrungen mit früheren „Spaziergängen“ davon ausgehen dürfen, dass die Maskenpflicht und das Abstandsgebot nicht nur vereinzelt nicht eingehalten würden, begründet der VGH seine Entscheidung. Damit würden während der Omikron-Welle ganz erheblich erhöhte Ansteckungsgefahren einhergehen – dies rechtfertige das präventive Verbot in einer Großstadt wie Karlsruhe.

Gewährleistung der Schutzmaßnahmen

Die Gefahrenbeurteilung unterscheide sich im Vergleich zu angemeldeten Versammlungen erheblich, weil bei diesen vorher Kooperationsgespräche stattfänden und ein Hygienekonzept erstellt werden könne. Auch gewährten ein Versammlungsleiter und Ordner besser die Einhaltung der Corona-Schutzbestimmungen. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar (Az. 10 S 236/22).

Abschließende Klärung im Hauptverfahren

Auch das Bundesverfassungsgericht hatte es in einem Freiburger Fall kürzlich abgelehnt, ein kommunales Verbot unangemeldeter Corona-„Spaziergänge“ mit sofortiger Wirkung außer Kraft zu setzen. Die höchsten deutschen Richter ließen aber die Frage offen, ob ein vorsorgliches Versammlungsverbot mit der Bedeutung und Tragweite der grundgesetzlich geschützten Versammlungsfreiheit vereinbar sein kann. Die Klärung bleibe dem Hauptverfahren vorbehalten, hieß es in dem Beschluss (Az. 1 BvR 208/22).

https://www.die-neue-welle.de/blaulicht/stadt-karlsruhe-verbietet-auch-weiterhin-montagsspaziergaenge

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